Bund überprüft BaFin-Aktienregeln

Börsen-Zeitung, 2.9.2020 Reuters Frankfurt - Die Bundesregierung stellt nach dem Wirecard-Skandal die Regeln für private Aktiengeschäfte von BaFin-Mitarbeitern auf den Prüfstand. Die geltenden Regelungen würden "aktuell überprüft, insbesondere im...

Bund überprüft BaFin-Aktienregeln

Reuters Frankfurt – Die Bundesregierung stellt nach dem Wirecard-Skandal die Regeln für private Aktiengeschäfte von BaFin-Mitarbeitern auf den Prüfstand. Die geltenden Regelungen würden “aktuell überprüft, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beschränkungen des Handels von Finanzinstrumenten beaufsichtigter Unternehmer durch BaFin-Beschäftigte”, hieß es in einer schriftlichen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Danyal Bayaz von den Grünen, über die zuerst die FAZ berichtet hatte.Beschäftigte der deutschen Finanzaufsicht handelten in den Monaten vor der Wirecard-Pleite im Juni verstärkt mit Papieren des Zahlungsanbieters. Im ersten Halbjahr 2020 entfielen 2,4 % aller gemeldeten privaten Finanzgeschäfte von BaFin-Mitarbeitern auf Geschäfte mit Wirecard-Aktien oder -Aktienderivaten. Das Bundesfinanzministerium, das der BaFin übergeordnet ist, sah darin bislang kein Problem. Es sei gewährleistet, dass keine Insider-Informationen für Aktien-Transaktionen genutzt werden könnten. Das interne Kontrollsystem der BaFin sei “streng und angemessen”. Die strengeren Regeln der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der niederländischen Finanzaufsicht zeigten, wie es besser gemacht werden könne, erklärte unterdessen Bayaz.