DIE EZB STELLT DAS MELDEWESEN NEU AUF

Bundesbank drückt bei Anacredit auf die Tube

Banken sollen Vorbereitung "intensivieren"

Bundesbank drückt bei Anacredit auf die Tube

bn Frankfurt – Die Deutsche Bundesbank drückt bei den Vorbereitungen der Banken auf die Meldungen zum Kreditregister Anacredit auf die Tube. Die ersten Berichtspflichten gälten ab dem Stichtag 31. Januar 2018, der Beginn der Testphase für Stammdaten sei ab dem 1. Oktober bzw. für Kreditdaten ab dem 1. Dezember dieses Jahres vorgesehen, heißt es in einem Schreiben der Zentralbank “an alle Banken” und die Rechenzentralen von Sparkassen und Genossen, das der Börsen-Zeitung vorliegt. “Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Vorbereitungsarbeiten zur rechtzeitigen Erfüllung der Meldeanforderungen zu intensivieren.”Anacredit gilt im Markt als Startpunkt des geplanten “European Reporting Framework”. Für die Erhebung ihres Kreditregisters stellt die EZB erstmals von einer Erhebung aggregierter Angaben auf granulare Daten um. Für jeden ihrer Kredite werden die Institute 89 Datenfelder melden müssen. Mit Anacredit erhalte die Bankenaufsicht detaillierte Informationen über die Qualität des Kreditportfolios, mittelfristig könne sie damit zudem eine Validierung mit anderen Meldungen vornehmen, meinen die Berater von ZEB.”Grundsätzlich” begrüßen die deutschen Banken Bestrebungen, die Berichtspflichten von Banken europaweit zu harmonisieren, so der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken als Federführer in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Allerdings zeige die Umsetzung von Anacredit, dass es nach wie vor an europäischer Harmonisierung mangele: Laut EZB-Verordnung seien gebietsansässige Kreditinstitute und gebietsansässige ausländische Niederlassungen von Kreditinstituten meldepflichtig, was dazu führe, dass deutsche Institute mit ausländischen Niederlassungen an die Bundesbank sowie ihre ausländischen Niederlassungen zusätzlich an die Notenbanken des jeweiligen Sitzlandes melden müssten. Zudem dürfe jede nationale Notenbank etwa Einreichungsfristen, Meldeinhalte und Meldeformate individuell festlegen: “Dies führt zu großen Unterschieden in einzelnen Ländern, die den Umsetzungsaufwand zusätzlich in die Höhe treiben”, heißt es.