Bundesbank gegen geringere Anforderungen

Position zur Debatte über eine Small Banking Box

Bundesbank gegen geringere Anforderungen

sto Frankfurt – Die Deutsche Bundesbank betont in der Diskussion um mehr Proportionalität in der Bankenaufsicht, dass es durch die angepeilten Erleichterungen für kleinere Banken keine Absenkung der regulatorischen Anforderungen insgesamt geben darf. Durch reduzierte Melde- und Offenlegungspflichten für die Finanzstabilität weniger relevanter Institute dürfe es insbesondere keinen Rückgang der Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung der betroffenen Häuser geben, betont die Bundesbank im Monatsbericht Oktober. Grundsätzlich steht die Aufsichtsbehörde indes einer Schaffung einer sogenannten “Small Banking Box”, also eines separaten Regulierungsrahmens für kleinere Institute innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens, aber unverändert positiv gegenüber. Deutsche ArbeitsgruppeDie Small Banking Box ist Bestandteil des Vorschlags der Arbeitsgruppe aus Bundesfinanzministerium, BaFin, Bundesbank und den fünf Verbänden der deutschen Kreditwirtschaft mit Blick auf die angestrebte Überarbeitung des europäischen Kapitalregelwerks CRR und CRD. Der deutsche Vorschlag geht weit über das hinaus, was die EU-Kommission bislang an denkbaren Erleichterungen für weniger bedeutende Banken hinsichtlich Meldewesen, Offenlegung und Vergütung ins Auge gefasst hat.Das Konzept aus Deutschland sieht vor, dass es drei Gruppen an Banken geben soll: die Gruppe der systemrelevanten Häuser, die vollumfänglich alle regulatorischen Anforderungen erfüllen soll, eine zweite Gruppe mit weniger großen Adressen, für die es punktuell Erleichterungen in den Regelwerken geben soll, und die dritte Gruppe der kleinen und nicht komplexen Institute, für die eine Small Banking Box gedacht ist, die deutlich über die Detailentlastungen für die zweite Gruppe hinausgehen soll. Für mehr ÜbersichtDie Schaffung eines separaten Regulierungsrahmens sei besser, als das grundsätzliche Regelwerk durch viele Detailausnahmen für kleinere Institute unübersichtlich zu machen, argumentiert die Bundesbank. Oberstes Ziel sei es, mehr Verhältnismäßigkeit in der Aufsicht zu schaffen, indem die “aus aufsichtlicher Sicht nicht notwendigen Anforderungen bei den Vergütungsregeln, Offenlegungsanforderungen der Säule 3 und der Sanierungs- und Abwicklungsplanung” für kleinere Häuser wegfielen. Auch “spürbare Erleichterungen beim aufsichtlichen Meldewesen” werden in Aussicht gestellt. SchwellenwertDabei steht ein Vorschlag für einen Schwellenwert im Raum – beim Unterschreiten dieses Werts sollen Banken unter die Small Banking Box fallen. Das deutsche Arbeitspapier schlägt eine Bilanzsumme von 3 Mrd. Euro vor oder einen nicht näher präzisierten relativen Schwellenwert, der an das Bruttoinlandsprodukt oder die Größe des Bankensektors der einzelnen Länder geknüpft sein soll. Der jeweils niedrigere Wert soll maßgeblich sein und um qualitative Kriterien ergänzt werden.Ein großer Teil der Gesamtbilanzsumme aller deutschen Banken falle aber auch künftig unter die allgemeinen Regeln, hebt die Bundesbank hervor.—– Bericht Seite 7