Bundesbank skizziert Basis für Abwicklungsmechanismus

Monatsbericht: Rechtsänderung dürfte nötig sein

Bundesbank skizziert Basis für Abwicklungsmechanismus

bn Frankfurt – Die Deutsche Bundesbank hat die Voraussetzungen für die Einrichtung eines europaweiten Mechanismus zur Abwicklung von Banken skizziert. Im geplanten einheitlichen Aufsichtsmechanismus würden zentrale bankaufsichtliche Befugnisse auf die EZB übertragen, schreibt die Zentralbank in ihrem Monatsbericht Juni. Auch werde derzeit die Harmonisierung des Bankenabwicklungsrechts finalisiert. Eine Übertragung auch institutioneller Befugnisse im Bereich der Bankenabwicklung sei ebenfalls in Vorbereitung. “Sie dürfte jedoch eine Primärrechtsänderung erforderlich machen, sofern eine europäische Abwicklungsbehörde oder ein europäischer Abwicklungsfonds geschaffen werden sollte”, heißt es. Verfahren beschleunigtDie Frage der Rechtsgrundlagen einer Bankenunion erhitzt zurzeit die Gemüter. Schon der erste Teil der geplanten Bankenunion, die Übertragung der Aufsicht von den jeweils nationalen Aufsichtsinstanzen auf die Europäische Zentralbank, würde nach Einschätzung von Juristen eigentlich eine Änderung der EU-Verträge erfordern, welche wiederum Jahre dauern würde. Weil die EU-Kommission so lange nicht warten will, hat sie eine Konstruktion ersonnen, in welcher ein Supervisory Board, bestückt mit Vertretern der nationalen Aufsichtsinstanzen, Entscheidungen vorbereitet, denen der EZB-Rat nur mehr zustimmen oder welche er ablehnen kann. Schlichten soll nötigenfalls ein Mediation Panel, das auch Vertretern von Staaten offensteht, welche den Euro nicht eingeführt haben. Kritiker sehen darin ein Risiko für die Geschwindigkeit von Entscheidungen in Krisenfällen. Der Bundestag hat vor einigen Tagen der Übertragung von Zuständigkeiten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die Europäische Zentralbank zugestimmt und damit einer europäischen Bankenaufsicht in Deutschland den Weg geebnet.Auch im Falle eines Mechanismus zur Sanierung und Abwicklung maroder Banken gehen die Meinungen über die erforderliche Rechtsbasis auseinander. Erst am Freitag ließ eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums Berichte unbestätigt, denen zufolge die Bundesregierung gegen eine zentrale Abwicklungsbehörde “notfalls auch rechtlich” vorgehen will. Zuvor war gemeldet worden, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble beharre auf der Notwendigkeit einer Änderung der EU-Verträge vor Gründung einer gemeinsamen Abwicklungsbehörde, auch um das Vorhaben zu verzögern. Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger hatte Ende Mai erklärt, sie spreche sich grundsätzlich für die Errichtung einer europäischen Abwicklungsbehörde aus. Dafür sei aber eine Primärrechtsänderung notwendig. Europas Finanzminister kommen am Freitag zusammen, um eine Einigung über die Richtlinie zur Abwicklung maroder Banken zu erreichen. Zu klären ist noch, in welcher Reihenfolge Anleger im Falle einer Bankenpleite herangezogen werden und wie das Verhältnis zwischen Aufsehern einer Bank dies- und jenseits der Grenzen ihres Heimatlandes aussehen soll.