Bundesbank will EZB direkt berichten

BaFin soll bei Kommunikation zu bedeutenden Banken außen vor bleiben - Alte Rivalität lebt auf

Bundesbank will EZB direkt berichten

Die Bundesbank sorgt sich um einen Bedeutungsverlust im Zuge der Bankenunion. Die Zentralbank will künftig direkt an die EZB berichten können anstatt auf einem Umweg über die BaFin.bn Frankfurt – Zwischen der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzt ein Gerangel um das Verhältnis zur Europäischen Zentralbank (EZB) ein. Am Mittwoch hat Andreas Dombret, Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank, einen direkten Berichtsweg der deutschen Zentralbank zur künftigen Bankenaufseherin EZB gefordert, wenn es um sogenannte bedeutende Institute geht, welche die EZB ab November direkt beaufsichtigen soll. Bislang verantwortet die Bundesbank die laufende Bankenaufsicht und berichtet darüber der BaFin, welche entscheidet. “Enge Arbeitsbeziehung””Über viele Jahre haben wir mit Ihnen, meine Damen und Herren, eine enge Arbeitsbeziehung aufgebaut”, rief Dombret den Bankern zu, die das Bundesbanksymposium “Bankenaufsicht im Dialog” zur Wochenmitte besuchten. Die Zweiteilung zwischen Aufseher und Entscheider habe sich als effiziente Struktur erwiesen, und genau darum solle sie analog auf die neue europäische Aufsicht übertragen werden, argumentierte Dombret. Dies bedeute, dass die Bundesbank die laufende Aufsicht sicherstelle und die EZB entscheide. Was Dombret dabei nicht ausdrücklich sagte: Die BaFin soll dann in der Kommunikation zwischen Bundesbank und EZB außen vor bleiben.Hintergrund: Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch im Zuge der Bankenunion eine Novelle des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Demnach wird die BaFin künftig der Ansprechpartner für die EZB sein. Die Bundesbank soll im Falle der 24 deutschen bedeutenden Institute also nicht direkt an die Aufsichtsinstanz berichten, welche Entscheidungen trifft.Vielmehr sieht der insgesamt 273 Seiten starke Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Bankensanierungs- und -abwicklungsrichtlinie (BRRD) vor, dass § 7, Absatz 1 des KWG, welcher die Zusammenarbeit der BaFin mit der Bundesbank und deren Berichtspflichten regelt, ergänzt wird wie folgt: “Innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus … ist Absatz 1 auch dann anzuwenden, wenn die Bundesanstalt die Europäische Zentralbank bei ihren Aufgaben … unterstützt.” Von der Bundesbank ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede. Dombret in HarnischDies bringt Dombret in Harnisch, der nicht nur im Bundesbankvorstand sitzt, sondern, neben BaFin-Präsidentin Elke König, auch Mitglied im Aufsichtsgremium des bei der EZB angesiedelten einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism/SSM) ist.”Ist es gute Regulierung, diese Arbeitsteilung zu verändern und in der Bankenaufsicht den direkten Berichtsweg der Bundesbank zur EZB zu kappen?”, fragte Dombret am Mittwoch rhetorisch ins Publikum. Er bezweifle dies.Seiner Überzeugung zufolge müsse die Bundesbank “auf Augenhöhe mit den anderen Aufsehern” bleiben. Nur so könne eine schlagkräftige europäische Aufsicht aufgestellt werden, erklärte Dombret. Die BaFin äußerte sich am Mittwoch auf Anfrage nicht dazu.Die Novelle des KWG im Zuge der Bankenunion hat damit das alte Konkurrenzverhältnis der beiden Aufsichtsinstanzen wieder aufleben lassen. Diese Rivalität besteht eigentlich, seit die BaFin im Mai 2002 durch die Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) aus der Taufe gehoben wurde und die Befugnisse der Bankenaufsicht dabei zwischen BaFin und Bundesbank geteilt wurden.Versuche, die zweigleisige Bankenaufsicht zu vereinheitlichen, sind seither gescheitert, zuletzt zur Zeit der jüngsten schwarz-gelben Bundesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und FDP vereinbart, die deutsche Bankenaufsicht bei der Bundesbank zusammenzuführen, nach dem Vorbild anderer europäischer Länder, die ebenfalls die Bankenaufsicht unter dem Dach der Zentralbank angesiedelt haben.Die Pläne waren indes nicht weiter verfolgt worden, weil die Bundesbank auf ihre Unabhängigkeit pochte und die Politik auf ihren Einfluss auf die BaFin. Als rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und Bestandteil der Bundesverwaltung untersteht die BaFin der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.