Bundeskabinett beschließt Solvency-II-Gesetzentwurf

EU-Richtlinie wird "1 : 1 umgesetzt"

Bundeskabinett beschließt Solvency-II-Gesetzentwurf

ge Berlin – Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen beschlossen. Mit dieser “1 : 1-Umsetzung” der entsprechenden Solvency-II-Richtlinie Brüssels werde nicht nur die Versicherungsaufsicht grundlegend modernisiert, sondern diese auch europaweit vereinheitlicht, heißt es im Bundesfinanzministerium. Damit sollen die Ansprüche der Versicherten besser geschützt und Risiken von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen früher erkannt werden, womit die Aufsicht eher und besser gegensteuern könne.Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsgesellschaften. Während sich bisher die Eigenkapitalanforderungen im Wesentlichen am Geschäftsvolumen des Versicherers orientierten, greift künftig ein umfassenderer Ansatz. Dafür sollen andere mögliche Risiken, die die Solvabilität der Versicherungsunternehmen bedrohen können, umfassender berücksichtigt werden – wie etwa Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken. Künftig werden die Versicherer daher verpflichtet, mehr Kapital bereitzuhalten, um auch diese Risiken absichern zu können. Zudem werden neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeführt, die künftig mit Marktwerten anzusetzen sind. Damit soll das Risiko einer Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden. Um die neuen, umfassenderen Eigenmittel aufbauen zu können, haben die Gesellschaften 16 Jahre Zeit.Darüber hinaus müssen die Versicherer höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen. Gleichzeitig wird das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt harmonisiert und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt. Versicherer, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, unterliegen einer zusätzlichen Aufsicht, bei der die Finanzlage des gesamten Konzerns analysiert wird. Die Richtlinie muss bis Ende März 2015 in nationales Recht umgesetzt sein, damit die neuen Regeln ab 2016 gelten können.