Fehlende Kontrolle der EU-Investitionsbank alarmiert den Bundesrechnungshof
Fehlende Kontrolle der EIB alarmiert den Rechnungshof
Prüfer sehen erhebliche Haftungsrisiken durch EU-Bank für den Bundeshaushalt
ahe Berlin
Die Europäische Investitionsbank (EIB) bleibt nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes bei Aufsicht und Kontrolle weit hinter den üblichen EU-Bankenstandards zurück. In einem Sonderbericht kritisierten die Prüfer, dass etwa drei Viertel der Finanzierungen der EIB keiner unabhängigen externen Kontrolle unterliegen. Rechnungshof-Präsident Kay Scheller warnte am Mittwoch vor einem „erheblichen Haftungsrisiko“, das dadurch auch für den Bundeshaushalt besteht.
Die in Luxemburg ansässige EU-Förderbank, die 2023 Finanzierungen von immerhin 84 Mrd. Euro genehmigt hatte, kommt auf eine Bilanzsumme von 547 Mrd. Euro. Das gezeichnete Kapital der EU-Mitgliedstaaten beträgt 248,8 Mrd. Euro. Auf Deutschland, dem zusammen mit Frankreich und Italien größten Anteilseigner, entfallen hiervon 46,7 Mrd. Euro. Zudem hat Berlin nach Angaben des Rechnungshofes bilateral zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die EIB erhält darüber hinaus weiteres Geld aus dem EU-Haushalt, für das Deutschland mittelbar ebenfalls geradestehen müsste.
Bei Verlusten, die die EIB selbst nicht tragen könne, müssten die EU-Staaten Kapital nachschießen, warnte Scheller, der mit seiner Kritik nicht alleine dasteht. Parallel hat auch der Rechnungshof Österreichs strukturelle Mängel im Aufsichts- und Kontrollrahmen der EU-Bank festgestellt. In einem gemeinsamen Bericht empfehlen beide Organisationen nun, Transparenz und Rechenschaft zu erhöhen, um die Risiken für die nationalen Haushalte zu reduzieren.
Aktuell hat zwar der Europäische Rechnungshof ein Prüfmandat. Dieses betrifft aber nur Aktivitäten der Bank, die über den EU-Haushalt finanziert oder abgesichert werden. Dagegen unterliegen die Förderungen, die die EIB auf Basis ihres gezeichneten Kapitals und auf eigenes Risiko durchführt, keiner unabhängigen Kontrolle. Der Rechnungshof verwies darauf, dass zwar ein interner Prüfungsausschuss die Ordnungsmäßigkeit checke – nicht aber die Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes. Diese „Prüfungslücke“ betreffe geschätzt drei Viertel der EIB-Aktivitäten.
Finanzministerium will sich für Verbesserungen bei der EIB einsetzen
Das Bundesfinanzministerium betonte in einer Stellungnahme, professionelle Strukturen, effektives Risikomanagement und eine angemessene Aufsicht hätten zentrale Bedeutung. Die EIB habe hier zuletzt auch schon Reformen eingeleitet und erhebliche Fortschritte erzielt. Gleichwohl werde man sich für Verbesserungen einsetzen. Die EIB selbst hielt Änderungen nicht für erforderlich und verwies auf ihre besondere Stellung als multilaterale Finanzierungsinstitution.
Der Rechnungshof forderte die Bundesregierung auf, sich für eine bessere Finanzkontrolle der EU-Bank einzusetzen und künftig auch den Bundestag frühzeitig und umfassend in EIB-Entscheidungen einzubinden.