Deutscher Fondsverband

BVI fordert höheren Sparerfreibetrag

Da die von der Politik versprochene Reform der Riester-Rente ausbleibt, löst sich der Fondsverband BVI von seiner Fixierung und überträgt die grundsätzlichen Forderungen auf eine allgemeine Reform der privaten Altersvorsorge. Dabei ist hier Konkurrenz durch einen möglichen Staatsfonds unerwünscht.

BVI fordert höheren Sparerfreibetrag

sto Frankfurt

Der deutsche Fondsverband BVI positioniert sich im Vorfeld der Bundestagswahl mit klaren Forderungen vor allem zu einer Reform der Altersvorsorge und des Sparerfreibetrags. „Stellt man sich die Altersvorsorge in Deutschland als ein Haus mit drei Stockwerken vor, dann sind alle drei sanierungsbedürftig – gesetzliche Rentenversicherung, Zusatzversorgung durch die Betriebs- und Riester-Rente und die private kapitalgedeckte Altersvorsorge“, sagte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI), anlässlich der Jahrespressekonferenz seines Verbands. In Deutschland gebe es einen „beispiellosen Reformstau zulasten der Sparer, die Politik muss jetzt endlich handeln“.

Die Hoffnung auf eine Reform der Riester-Rente noch in dieser Legislaturperiode, wie von SPD und CDU im Koalitionsvertrag angekündigt, hat der Fondsverband mittlerweile aufgegeben – zu kurz ist die Frist bis zu den Parlamentsferien im Juni und den Wahlen im September. Aber auch für die Zeit danach rückt der BVI von seiner einseitigen Fixierung auf die Riester-Rente ab, die von Verbraucherschützern wegen der hohen Kosten kritisiert und von Kunden kaum noch nachgefragt wird. Die Fondsanbieter hatten zusammen mit den Banken und den Versicherern vor zwei Jahren eigene Positionen zur Riester-Reform vorgelegt. Zugleich kommen von Verbraucherschützern wie auch aus der Politik Vorschläge eines komplett neuen, staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukts mit Hilfe eines Staatsfonds, den die Fondsbranche unbedingt verhindern will. „Ein Staatsfonds, der mit dem Bundesadler, einem entsprechend hohen Vertrauensvorschuss und dadurch extrem niedrigen Gebühren um Sparer werben kann, würde den Wettbewerb massiv verzerren, das hätte eine disruptive Wirkung“, warnte Richter.

Breitere Finanzierung

Einen Staatsfonds könne man sich dagegen sehr gut für die gesetzliche Rente vorstellen, um deren Finanzierung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auf eine breitere Basis zu stellen. Denn das Umlagesystem sei immer mehr auf Steuerzuschüsse angewiesen. Deren Anteil an der Finanzierung der gesetzlichen Rente stieg nach Angaben des Bundesfinanzministeriums von 73 Mrd. Euro im Jahr 2002 auf 102 Mrd. Euro im vergangenen Jahr. 2023 werden es geschätzt 114 Mrd. Euro sein.

Insofern wäre eine kapitalmarktgedeckte Komponente als Ergänzung der gesetzlichen Rente, ähnlich wie vor wenigen Tagen von der FDP vorgeschlagen (vgl. BZ vom 16. Februar), eine sinnvolle Ergänzung, um den Beitragssatz zur Rentenversicherung stabil halten zu können, erklärte Richter. Der Staatsfonds solle aus dem gesetzlichen Beitrag finanziert, die Einzahlungen in das Umlageverfahren entsprechend gesenkt werden. Das staatlich organisierte Anlagevehikel könne dann in die Dienstleistungen der Fondsbranche investieren. „Ein Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge wäre ein Irrweg. Eine staatlich organisierte, zusätzliche Kapitaldeckung als Ergänzung zur gesetzlichen Rente hingegen wäre sinnvoll.“

Bei der notwendigen Reform der zweiten Säule der Zusatzvorsorge spricht sich der BVI grundsätzlich für die Beibehaltung der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge aus, macht seine Eckpunkte in diesem Zusammenhang aber unabhängig von der Riester-Rente. „Uns wäre zwar immer noch eine Reform der Riester-Rente am liebsten, aber uns geht es zunächst einmal grundsätzlich um die Eckpunkte einer neuen staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge“, unterstrich Richter.

An vorderster Stelle und unabdingbar müsste das starre Garantieversprechen, das in den Riester-Produkten angesichts der niedrigen Zinsen viel Rendite koste, einer flexibleren Garantie weichen, die Sicherheit mit Rendite vereinbare. Die staatliche Förderung müsse auch Selbstständigen zugutekommen. Einen zu niedrigen Provisionsdeckel dürfe es dabei aber nicht geben, warnte Richter, damit es sich für die Anbieter noch rechne.

Mehr als dringend ist aus Sicht des BVI ein höherer und flexiblerer Sparerfreibetrag. „Verbraucherpreisindex, Rentenwert, Grundfreibetrag und Beitragsbemessungsgrenzen steigen seit Jahren regelmäßig, während der Sparer-Pauschbetrag gesenkt wurde und heute noch auf dem Niveau von 2007 verharrt“, kritisierte Richter. Der Fondsverband schlägt eine Anhebung von 801 auf 1000 Euro für Alleinstehende vor (Paare 2000 Euro). Der Freibetrag soll dem Vorschlag zufolge auch an die künftige Inflation und Lohnentwicklung gekoppelt werden sowie über die Jahre kumuliert werden können, um höhere Freibeträge etwa bei einem größeren Aktienverkauf zur Verfügung zu haben.

Kein nationaler Sonderweg

Mit Blick auf das große Thema der Nachhaltigkeit, das die Finanzbranche mittlerweile auch durch zunehmende Regulierung immer mehr beschäftigt, richtete der BVI-Hauptgeschäftsführer einen dringenden Appell an die Bundesregierung, dass der Klimawandel eine globale Herausforderung sei und damit auch nur global von allen Beteiligten gemeinsam angegangen werden könne. „Das ist kein nationales Problem und nicht geeignet für nationale Sonderwege.“ Dieser Seitenhieb bezog sich auf den Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung und dessen Abschlussbericht.

Viel wichtiger sei es derzeit, die Datenlücken bei den internationalen Firmen zu schließen und dementsprechende globale Initiativen zu unterstützen. Die deutschen Fondsanbieter investierten in rund 55000 Unternehmen auf der ganzen Welt, von denen nur 7000 künftig nach den Vorgaben der EU-Taxonomie berichten. Für alle anderen Unternehmen müssten also von Agenturen teure Daten eingekauft werden.

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