BVI lobt Entwurf für OGAW V

Börsen-Zeitung, 28.7.2015 gbe Frankfurt - Der deutsche Fondsverband BVI ist mit den Ideen des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der fünften Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bis auf zwei Punkte insgesamt...

BVI lobt Entwurf für OGAW V

gbe Frankfurt – Der deutsche Fondsverband BVI ist mit den Ideen des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der fünften Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bis auf zwei Punkte insgesamt zufrieden, wie er gestern mitteilte.Das neue Regelwerk enthält Bestimmungen für die Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Verwahrstellen sowie Anforderungen an Vergütungssysteme von Fondsgesellschaften. Zudem legt die Richtlinie fest, wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit der Verwaltung von Fonds sanktionieren sollen.Die überarbeitete OGAW-Richtlinie wird durch ein Umsetzungsgesetz in das deutsche Kapitalanlagegesetzbuch überführt. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf legte das Finanzministerium Anfang Juli vor (vgl. BZ vom 8. Juli) Im Zuge der Richtlinienumsetzung werden auch weitere Gesetzesänderungen vorgenommen. Der BVI moniert die geplante Beschränkung der Investitionsmöglichkeiten für offene alternative Spezialfonds in unverbriefte Darlehensforderungen. Bislang durften diese bis zu 100 % des Fondsvolumens in den Zweiterwerb von Darlehensforderungen stecken, künftig gilt eine Obergrenze von 50 %. Kundenseitig bestehe aber Interesse an Fonds mit einem 100-Prozent-Anteil, heißt es in der Branche. Darüber hinaus stört sich der Fondsverband auch an der “europarechtlich nicht gebotenen Ausweitung einiger OGAW-Vorschriften auf den Spezialfondsbereich”.