BVR und DSGV bangen um Institutssicherung
BVR und DSGV bangen um ihre Sicherung
Votum des EU-Parlamentsausschusses löst Alarm bei Sparkassen und Volksbanken aus
fed Brüssel
Mit Sorge reagieren der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf eine Entscheidung des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EU-Parlaments. Der Ausschuss hat sich am Mittwochabend für die Schlussverhandlungen mit dem Rat über ein Gesetzespaket in Sachen Management von Bankkrisen positioniert. Die Verbünde erkennen in dem Kompromiss eine Gefährdung der „gut funktionierenden Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken“, wie es beim DSGV heißt.
Ausweitung auf kleine Banken
Das Gesetzespaket mit dem Titel Krisenmanagement und Einlagensicherung (Crisis Management and Deposit Insurance) umfasst eine Reihe von Änderungen bestehender Gesetze, etwa der EU-Abwicklungsrichtlinie BRRD. Es zielt darauf, das EU-Abwicklungsverfahren (Single Resolution Mechanism) nicht allein auf systemrelevante Banken zu beschränken, sondern es auch auf kleinere Institute anzuwenden, die ins Wanken geraten.
Damit soll dem Risiko vorgebeugt werden, dass – im Rahmen nationaler Insolvenzverfahren – doch auf Steuerzahlergeld zurückgegriffen wird. Um jedoch Abwicklungen mittelgroßer Banken finanzieren zu können, die nicht im gleichen Maße wie Großbanken verlustabsorbierendes Kapital (MREL) für den Notfall aufbauen können, sieht das aktuelle Gesetzespaket Möglichkeiten vor, einfacher auf die Einlagensicherung zurückzugreifen. Zu diesem Zweck soll etwa die „Superpräferenz“ gedeckter Einlagen durch eine andere Kaskade ersetzt werden.
Vertrauen untergraben
Sparkassenpräsident Ulrich Reuter warnt, das Vertrauen der Kunden werde untergraben, wenn sie damit rechnen müssten, dass für die Sicherung angesparte Finanzmittel für andere Zwecke eingesetzt werden können.
BVR-Präsidentin Marija Kolak erkennt in der Positionierung des EU-Parlaments ebenfalls eine Gefahr „für die Funktionsfähigkeit unseres Sicherungssystems“. Ihrer Ansicht nach ist es falsch, die Abwicklung künftig selbst für kleine Banken zum neuen Standard zu machen. „Die CMDI-Reformvorschläge sollten sich auf die drängenden Probleme bei der Abwicklung von großen und systemrelevanten Banken konzentrieren, bei denen sich die bestehenden Verfahren als kaum praktikabel erwiesen haben.“ Statt Lösungen für diese Probleme anzubieten, würde das Problem des „too big to fail“ durch den CMDI-Vorschlag verschärft. „Dieser Vorschlag zwingt unsere regionalen Banken in die Konsolidierung.“