Defizite in Geldwäscheprävention

C24 muss 1,25 Millionen Euro Strafe zahlen

Die C24 Bank hat in der Vergangenheit Geldwäscheverdachtsmeldungen zu spät abgegeben. Die Aufsicht BaFin hat deshalb nun ein Bußgeld von 1,25 Mill. Euro verhängt.

C24 muss 1,25 Millionen Euro Strafe zahlen

C24 Bank muss
1,25 Millionen Euro Strafe zahlen

fir Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin hat der C24 Bank eine Geldbuße von 1,25 Mill. Euro wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention aufgebrummt. Die Bank gehört zur Check24-Gruppe, die das gleichnamige Vergleichsportal betreibt. Die BaFin bemängelt einer Mitteilung von Dienstag zufolge, dass das Institut im Zeitraum März 2021 bis Juni 2023 Geldwäscheverdachtsmeldungen „systematisch“ verspätet abgegeben habe.

Verdachtsmeldungen sind sofort abzugeben

Finanzinstitute müssen im Falle möglicher Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sogenannte Verdachtsmeldungen erstellen und an die zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit/FIU) übermitteln. Diese nimmt die Meldungen in Augenschein und entscheidet, ob sie etwa an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Kommen Banken dem nicht unmittelbar nach, so wie C24, können Bußgelder fällig werden. Die BaFin verweist auf Paragraf 56 Absatz 1 Nummer 69, Absatz 3 des Geldwäschegesetzes (GWG).

Vor anderthalb Jahren hatte die BaFin der C24 Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäfts­organisation sowie zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt.

Die Aufsicht hat in diesem Jahr bereits Millionenstrafen wegen verspätet abgelieferter Geldwäscheverdachtsmeldungen gegenüber N26 (9,2 Mill. Euro) und Solaris (6,5 Mill. Euro) verhängt.

Vonseiten der C24 Bank hieß es auf Anfrage, dass es sich um eine zweistellige Zahl an Geldwäscheverdachtsmeldungen handele, die verspätet abgegeben wurden. „Die Beanstandungen wurden seitens der Bank bereits im Jahr 2023 proaktiv behoben.“

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