CFD-Anbieter unter Druck
Die Aktien der großen britischen Anbieter von Differenzkontrakten (CFD) sind am Montag eingeknickt. Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA will deren Geschäft mit Kleinanlegern künftig stärker regulieren. Dazu gehört, dass ihnen der Hebel für Finanzwetten künftig drastisch verkürzt werden soll.hip London – Ein Update der europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA hat zum Wochenauftakt für erhebliche Kursverluste bei Anbietern von Differenzkontrakten wie CMC Markets, IG Group oder Plus500 gesorgt. Die European Securities and Markets Authority hatte bereits am Freitag weitere Einzelheiten zur künftigen Regulierung des Marketings, Vertriebs oder Verkaufs von Contracts for Difference (CFD), binären Optionen und anderen spekulativen Produkten an Kleinanleger genannt. Ihr geht es unter anderem um die Begrenzung der möglichen Verluste, eine Beschränkung der Anreize, viele Trades zu machen, und um Risikowarnungen.Die Analystin Portia Patel von Liberum Capital erwartet, dass CFD-Anbieter wohl Anpassungen vornehmen müssen, um den neuen Bedingungen gerecht zu werden. Die Aktien von CMC Markets verbilligten sich in London um 13 %. Die Papiere der IG Group gaben um 9 % nach. Die Anteilscheine von Plus500 sackten um 11 % ab.Die ESMA will im Januar eine öffentliche Konsultation durchführen. Eines steht allerdings schon fest: Binäre Optionen dürfen künftig nicht mehr an Kleinanleger verkauft werden. Sie funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Je nachdem, ob sich das zugrunde liegende Asset am Ende der Laufzeit über- oder unterhalb eines genau definierten Basispreises befindet, erhält der Investor den gesamten Auszahlungsbetrag oder gar nichts. Plus500 hat bereits klargestellt, dass das Unternehmen seinen Kunden solche Produkte nie angeboten habe. Solange die neue Regulierung noch in Arbeit sei, könne man die Auswirkungen auf das Geschäft aber noch nicht vernünftig abschätzen. CMC Markets verlautbarte, binäre Optionen spielten eine unwesentliche Rolle für ihr Geschäft. Im Ende September abgelaufenen Halbjahr hätten sie 2,1 Mill. Pfund Umsatz geliefert. Wetten auf GoldDen CFD-Vorläufer Spread Betting gibt es schon seit den 1940er Jahren. Charles K. McNeil, ein Mathematiklehrer, der zum Buchmacher in Chicago avancierte, gilt als sein Erfinder. In London gründete der Investmentbanker Stuart Wheeler 1974 IG Index und ermöglichte Tradern, auf die Kursentwicklung von Gold zu wetten. Der Goldmarkt war zu dieser Zeit nur für wenige zugänglich, Spread Betting war eine willkommene Alternative. Zudem bot es sich für Leerverkäufe an. Außerdem waren Investmentbanker an der Themse daran interessiert, die Stempelsteuer zu umgehen, die auf Transaktionen an der London Stock Exchange erhoben wird.Die zunehmende Nutzung des Internets verhalf der Branche zu einem nie da gewesenen Aufschwung. Wer CFD kauft, hat damit nicht etwa das zugrunde liegende Asset – etwa eine Aktie oder Devisen – erworben, sondern lediglich einen Wettschein auf dessen Wertentwicklung. So lässt sich bislang mit extremem Hebel auf Kursbewegungen setzen. Je nach Kreditwürdigkeit kann mit Hebeln von 500 :1 oder mehr gearbeitet werden. Die ESMA will diesen Hebel erheblich verkürzen, je nach Volatilität des Basiswerts soll er künftig zwischen 30:1 und 5:1 liegen.CFD haben selbst keinen Nominalwert, keine normierte Laufzeit oder Kontraktgröße. Alles kann von den Kontrahenten frei verhandelt werden. Wer CFD handelt, muss eine Sicherheitsleistung (Margin) auf die zugrunde liegende Position hinterlegen. Sie macht nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Werts des Basiswerts aus, was es auch Kleinanlegern ermöglicht, den ganz großen Hebel anzusetzen. Die Funktionsweise entspricht der eines Total Return Swap. Wer falschliegt, muss – anders als bei Aktien- oder Optionsgeschäften – entsprechend nachschießen.Die Financial Conduct Authority (FCA) achtet in erster Linie darauf, dass Firmen- und Kundengelder voneinander getrennt werden. Allerdings müssen sich die Firmen gut überlegen, welchen Hebel sie ihren Kunden einräumen und wie viel Kapital sie vorhalten müssen, um bei unerwarteten Kursausschlägen nicht zahlungsunfähig zu werden.Nach den neuen Leitlinien der deutsche Finanzaufsicht BaFin müssen Anbieter von Differenzkontrakten künftig in den Vertragsbedingungen eindeutig ausschließen, dass Anleger nach Verlusten Geld nachschießen müssen. Im Mai hatte die Aufsicht per Allgemeinverfügung festgelegt, dass Privatanlegern keine Verträge mit sogenannter Nachschusspflicht angeboten werden dürfen.