Commerzbank sieht Risiken in Polen gelassen
Ausgerechnet am Tag der Bilanzvorlage der Commerzbank hat der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs seine Schlussanträge für den Streit um die auch von der polnischen Commerzbank-Tochter MBank ausgereichten Fremdwährungskredite veröffentlicht. Darin warb er dafür, dass Verbraucher nach der Nichtigerklärung eines Hypothekendarlehensvertrags wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln Ansprüche gegen Banken geltend machen können, „die über die Rückerstattung der erbrachten Geldleistungen hinausgehen.“
Hintergrund sind Rechtsstreits, nachdem Kreditnehmer Hypothekendarlehen aufgenommen hatten, die auf Schweizer Franken lauteten. Im Zuge der Franken-Aufwertung waren die Kosten für die Kunden gestiegen. Nun sind Klagen anhängig, in denen es um Ansprüche wegen missbräuchlicher Klauseln geht.
Meistens folgt das Gericht der Position des Generalanwalts – aber nicht immer. Vor diesem Hintergrund betonte Commerzbank-Finanzvorständin Bettina Orlopp dass es sich lediglich um eine Stellungnahme handele: „Wir prüfen das, sind aber für alle Eventualitäten vorbereitet.“ Der Konzern hat für die Risiken rund um Frankenkredite der polnischen Tochter 1,4 Mrd. Euro zurückgelegt. Das entspricht nach Angaben des Instituts einer Deckungsquote von 54%.