Cum-ex-Ausschuss vernimmt erste Zeugen

Ex-Geschäftsführer des Bankenverbandes geladen

Cum-ex-Ausschuss vernimmt erste Zeugen

wf Berlin – Der parlamentarische Untersuchungsausschuss für Dividendenstripping nach dem Cum-ex-Modell plant in seiner Sitzung am 12. Mai die erste Vernehmung mit Zeugen aus dem Bankensektor. Geladen sind zwei frühere Geschäftsführer des Bankenverbandes BdB, Hans-Jürgen Krause und Thomas Weisgerber, sowie der auf Finanzierungen sowie Aufsichts-, Bilanzierungs- und Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Geurts. Das kündigte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Gerhard Schick, in Berlin an.Gegenstand der Zeugenvernehmung durch die Parlamentarier wird das Schreiben des BdB aus 2002 sein, in dem der Verband auf eine Gesetzeslücke bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag hingewiesen hatte. Das Schreiben ist von Krause und Weisgerber unterzeichnet. Beide sind im Ruhestand. Krause war für den Geschäftsbereich Steuern zuständig, Weisgerber für den Bereich Wertpapier und Börse. Geurts, seit 2012 Associated Partner bei der Kanzlei Noerr, war damals für die Deutsche Bank tätig.Der Gesetzgeber hatte 2006 im Jahressteuergesetz 2007 die Lücke geschlossen und dabei Schick zufolge weitgehend auf den Lösungsvorschlag des Bankenverbandes zurückgegriffen. Schick ließ durchblicken, dass er Zweifel an der guten Absicht des Verbandes hege, eine Steuerlücke zu schließen. Zu klären sei, ob die Kreditwirtschaft nicht nur auf Rechtssicherheit gezielt habe, um die Steuer auf Dividenden auf legalisierter Basis doppelt erstatten zu lassen. Zudem interessiere die Abgeordneten, wer damals die treibende Kraft im Verband und unter den Mitgliedsinstituten gewesen sei.