Datenversorger sparen Banken Großteil der Kosten
fir Frankfurt – Große internationale Banken geben im Schnitt je knapp 80 Mill. Euro pro Jahr für die Legitimationsprüfung von Firmenkunden und die damit zusammenhängende Datenpflege aus. EU-Geldwäscherichtlinien verpflichten sie zur Prüfung der Identität neuer Kunden (Know your Customer, KYC), um zu verhindern, dass es Banken mit Leuten zu tun bekommen, die im Zusammenhang mit Terrorfinanzierung, Sanktionsumgehung oder Geldwäsche stehen. Aber auch die fortlaufende Pflege der Kundenstammdaten und die Berücksichtigung neuer regulatorischer Vorgaben gehören zum Prozedere.Dahinter stecken langwierige, kostenintensive und gerade für Bankkunden häufig frustrierende Tätigkeiten, verfügt doch ein Unternehmen je nach Größe über mehrere bis Dutzende von Bankverbindungen mit individuell zu berücksichtigenden KYC-Vorgaben, Datenanfragen, Formularen und Eingabemasken. Die Strategieberatung von PwC, Strategy&, schlägt deshalb in einer aktuellen Studie den Aufbau einer gemeinsam von Banken betriebenen sogenannten Data Utility als zentralem Dienstleister für das Management der Kundendaten vor, welche nicht nur die Geldwäscheprävention vereinfachen würde, sondern die Gesamtkosten um gut 60 % reduzieren könnte (s. Grafik). Statt 80 Mill. Euro fielen pro Großbank jährlich im Schnitt also nur noch etwa 30 Mill. Euro für Firmenkundenprüfung und Datenmanagement an.Die Aufwendungen für Kunden-Onboarding, also die Neuaufnahme, die 20 % der Gesamtkosten umfassen, könnten so um die Hälfte reduziert werden, die Kosten von Datenverwaltung und -pflege, die 80 % der Gesamtkosten ausmachen, sogar um 65 %, hat Strategy& errechnet. Bisherige Versuche gescheitertHier kämen erhebliche Einsparungen bei den Personalkosten zum Tragen. “Der Skalenvorteil besteht darin, dass Tätigkeiten wie Datensammlung, -aktualisierung und -weitergabe nur noch einmal für alle beteiligten Banken erledigt werden müssen”, sagt Markus Weiss, einer der Studienautoren und Utility-Experte bei Strategy& Schweiz. Wenn heute fünf Banken jeweils 100 Mitarbeiter für das Management ihrer Kundendaten einsetzen, seien demnach im Datenversorger nur noch etwa 150 vonnöten. Initiativen für die Schaffung solcher Einheiten gab es in der Vergangenheit zwar schon des Öfteren, doch waren sie nicht von Erfolg gekrönt. “Verschiedene Dienstleister im Markt haben versucht, Datenversorger aufzubauen. Bisher hat sich davon nichts bewährt”, berichtet Weiss. Auch mehrere Banken haben es in Eigenregie versucht. “Zu den größten Hürden zählt, dass Banken gemeinsam diesen Versorger betreiben und sie mit ihren größten Konkurrenten zusammenarbeiten müssen. Auch die Einigung auf gemeinsame Standards sowie der Fokus auf die Kundenperspektive bergen Schwierigkeiten.” Einige große deutsche Banken haben Weiss zufolge dennoch gemeinsam mit der Strategieberatung ein Konzept erstellt, das nun umzusetzen versucht werde. Derzeit könne Strategy& aber noch nicht mehr dazu sagen, hieß es.Viele Marktteilnehmer seien sehr umtriebig, berichtet Weiss, schicken sich doch ungeachtet bisheriger Fehlschläge immer neue Dienstleister an, das KYC-Prozedere zu vereinfachen. Dazu zählen etwa der Finanztransaktionsdienstleister Swift und die Bertelsmann-Tochter Arvato Financial Solutions, die im Juni ankündigte, eine Online-Plattform zur Kundenidentifizierung errichten zu wollen. Ein Pilotprojekt mit einer Bank solle noch im laufenden Jahr beginnen, teilte Arvato mit. Firmen vom Großkonzern über Mittelständler bis hin zum Kleingewerbetreibenden sollen dort Daten, die zur Identifikation notwendig seien, eingeben und speichern lassen. Darauf können dann Banken zugreifen. Den entsprechenden Einspareffekt für Banken und Unternehmen beziffert Arvato auf bis zu 80 %. Weiter vorangeschritten sind die großen nordischen Banken, die ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, das 2020 den Betrieb aufnehmen soll. Die “Nordic KYC Utility” von Danske Bank, Nordea, SEB, Svenska Handelsbanken, Swedbank und der norwegischen DNB soll KYC-bezogene Firmendaten in standardisierten Prozessen verarbeiten und managen (vgl. BZ vom 6. Juli).