Dauerbrenner Verbraucherschutz

EU-Richtlinie zum Immobiliarkredit mischt Karten neu - Tagung der ING-DiBa

Dauerbrenner Verbraucherschutz

jk Frankfurt – “Denk-Anstoß” betitelt die ING-DiBa ihre alljährliche Vertriebspartner-Tagung. Eine ganze Fülle von Anstößen zum Denken und Nachdenken liefert das Thema “Wohin geht der Verbraucherschutz beim Immobilienkredit”, das Thorsten Höche den versammelten rund 400 Verkäufern präsentiert. Für den Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) liegt das zum einen daran, dass Immobiliendarlehen “eine der wenigen Beratungsinseln sind, die es noch über eine lange Zeit hinweg geben wird”. Zum anderen hat die Bundesregierung mit der Umsetzung der EU-Immobiliarkreditrichtlinie ein voraussichtlich im März 2016 in Kraft tretendes Gesetzeswerk geschaffen, das die Branche vor neue Herausforderungen stellt.Der Knackpunkt: Der bisherige Begriff des Immobiliendarlehensvertrages wird erheblich ausgeweitet. Denn künftig ist auch jeder grundpfandrechtlich gesicherter Anschaffungskredit ein solcher Kontrakt. Das zwingt den potenziellen Kreditgeber zu ausführlicheren vorvertraglichen Informationen und zu zusätzlichen Beratungsleistungen. Außerdem hat die Koalition die vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfung als zivilrechtliche Pflicht ausgestaltet und für nicht ordnungsgemäße Prüfungen neue Sanktionen in das Paragrafenwerk eingebaut. Bei Verstößen gegen die einschlägigen Bestimmungen kann der Kreditnehmer eine Reduzierung des Sollzinses auf den marktüblichen Satz (“Zinsjoker”) verlangen oder fristlos aus dem Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung aussteigen (“Kündigungsjoker”).”Auf allen Geschäftsfeldern nimmt die Überdeckung des Zivilrechts durch das Aufsichtsrecht zu”, schreibt der Bankkaufmann und Jurist Höche mit Blick auf dieses Beispiel den ING-DiBa-Partnern ins Stammbuch. Und die Betonung des Verbraucherschutzes führe auch ganz allgemein zu stärkerer Regulierung, “zu einer regulierten Marktwirtschaft”, was freilich im Gegensatz zum Leitbild des mündigen Verbrauchers stehe. Finanzwächter aufgewertetFerner habe sich die “Formation des Verbraucherschutzes” geändert. Dadurch, dass die Verbraucherzentralen inzwischen selbst Verbandsklagen anstrengen, die Finanzaufsicht BaFin einschalten oder sich direkt an den Gesetzgeber wenden könnten, sei die Rolle dieser “Finanzwächter” erheblich gestärkt worden. Darauf müsse die Geschäftspolitik der Banken, die ohnehin “im Fokus des Verbraucherschutzes” stehe, eine Antwort finden. Was freilich nichts daran ändern könne, dass Verbraucherschutzregulierungen immer “zwiespältig” sein würden, betont Höche. Denn der Gesetzgeber fordere ständig einfache und leicht verständliche Regeln für den Verbraucher, “schafft letztlich aber mehr Komplexität”.