Deutsche Aufseher stehen hinter nationaler Reform
wf Berlin – Die Reform der Finanzaufsicht in Deutschland wird von den Brüssler Plänen einer Bankenunion keineswegs überholt. Sie ist losgelöst davon nötig, zeigten sich Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer öffentlichen Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss in Berlin überzeugt. Sie sehe in dem Gesetzentwurf einen “großen Schritt zur weiteren Stärkung der Finanzstabilität”, sagte Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, vor den Abgeordneten. “Für mich ist mit dem Gesetzentwurf vor allem eine Regelung über makroprudenzielle Aufsicht verbunden. Die Bankenunion zielt auf mikroprudenzielle Aufsicht”, sagte Lautenschläger weiter.BaFin-Präsidentin Elke König zog am gleichen Strang. “Im Kern geht es bei dem Gesetzentwurf um die Verzahnung von mikroprudenzieller und makroprudenzieller Aufsicht”, erklärte König. Zugleich zeigten sich Bundesbank und BaFin überzeugt, dass der Weg zu einheitlichen Aufsichtsstandards in Europa noch weit sei. “Wir sind bei diesem Prozess bei Weitem noch nicht am Ende angelangt”, stellte Lautenschläger fest. Auch der Sachverständige Stephan Paul, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzierung und Kreditwirtschaft an der Universität Bochum, zweifelt an schnellen Fortschritten. Eine einheitliche EU-Bankenaufsicht zum 1. Januar 2013 hält er nicht für möglich.Der Bundestag berät derzeit das Gesetzgebungsvorhaben zur Reform der Finanzaufsicht hierzulande. Damit soll mit dem “Ausschuss für Finanzstabilität” – unter Regie der Bundesbank – ein neues Gremium für die makroprudenzielle Aufsicht eingeführt werden, das Risiken im Finanzsystem aufdecken soll.Damit verbunden ist die Ermächtigung der Bundesbank, zusätzliche Daten von den Unternehmen der Finanzbranche anzufordern. In Kreditwirtschaft, Fondssparte und Assekuranz stößt dies mit Blick auf zusätzliche Meldepflichten und wachsende Bürokratie auf Widerstand. Die betroffenen Branchen plädieren für eine präzise gesetzliche Regelung, welche Daten die Bundesbank künftig zusätzlich erheben darf. Der Gesetzentwurf lässt dies mit Verweis auf eine noch zu erlassende Rechtsverordnung offen. “Nein, wir sind keine Datenkraken”, wandte Lautenschläger gegen die Sorgen ein. Doch seien für eine wirksame makroprudenzielle Aufsicht mehr und andere Daten als bisher nötig. Zankapfel VerwaltungsratWeiterhin umstritten ist die Besetzung des BaFin-Verwaltungsrates, in dem bisher Verbandsvertreter aus denjenigen Branchen sitzen, die zu 100 % die BaFin finanzieren. “Die BaFin ist mit dem bisherigen Verwaltungsrat immer gut gefahren”, stellte König fest. Es gehe aber um den Eindruck von Unabhängigkeit der Aufsicht nach außen, betonte sie und begrüßte den geplanten Schritt. Statt der zehn Vertreter der Finanzbranche im 21-köpfigen Verwaltungsrat sollen künftig sechs “mit persönlicher Expertise” vom Bundesfinanzministerium bestellt werden. Laut jüngster Fassung des Gesetzentwurfs darf die Branche drei vorschlagen, die Berlin nur akzeptieren muss, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Damit bröckelt bei den Instituten die Unterstützung für das Finanzierungsmodell.