Deutsche Börse Commodities kritisiert Referentenentwurf

Joint Venture lehnt Steuerpflicht für Xetra-Gold ab

Deutsche Börse Commodities kritisiert Referentenentwurf

ck Frankfurt – Das Vorhaben des Bundesfinanzministeriums, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 mit der Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold erzielte Gewinne steuerpflichtig zu machen, stößt bei der Deutsche Börse Commodities auf Kritik. Ein Sprecher der Deutschen Börse bestätigte einen Bericht der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, dass die Emittentin von Xetra-Gold die Wiedereinführung der Abgeltungssteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr ablehnt. “Kontraproduktiv””Die Deutsche Börse Commodities GmbH spricht sich gegen ein Gesetzesvorhaben aus, das ein transparentes, geregeltes und effizientes Investment in physisches Gold, wie Xetra-Gold es ermöglicht, mit der Abgeltungssteuer belegt”, so das Gemeinschaftsunternehmen von Deutscher Börse und Banken, darunter die Commerzbank und die DZ Bank. “Die Abwanderung in intransparente Bereiche des Marktes wäre die Folge und entsprechend kontraproduktiv.”Xetra-Gold verbrieft pro Anteilschein ein Gramm des Edelmetalls. Die Inhaberschuldverschreibung kann auf Xetra gehandelt werden, Anleger haben die Möglichkeit, sich die verbriefte Menge Gold physisch ausliefern zu lassen. Im Jahr 2015 hat der Bundesfinanzhof in oberster Instanz entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Zur Begründung hieß es seinerzeit, dass es sich bei Xetra-Gold um keine Kapitalforderung, sondern um eine Forderung auf Sachleistung handle, also die Lieferung von Gold.Die Deutsche Börse Commodities betont in ihrem Statement, dass es sich bei dem Entwurf zum Jahressteuergesetz um einen Referentenentwurf handle und es offen sei, ob ein möglicher Gesetzgebungsprozess letztlich zur Abgeltungssteuerpflicht führen wird. Der Entwurf sieht eine Veränderung im Einkommensteuergesetz vor, die den Begriff der Kapitalforderungen erweitert und “zukünftig auch Erträge aus Forderungen” erfasst, “wenn anstatt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder eine Sachleistung gewährt werden kann. Mit der Erweiterung des Tatbestandes werden somit auch Kapitalanlagen erfasst, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind.”