DER BILANZTEST DER EZB GEWINNT KONTUREN

Deutsche Kreditwirtschaft fordert Aufschub für Datenabfrage

EZB fragt Informationen zum Bankbuch ab - Die Branche befürchtet "zusätzliche Probleme" für nach HGB bilanzierende Institute

Deutsche Kreditwirtschaft fordert Aufschub für Datenabfrage

bn Frankfurt – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine Verlängerung der Abgabefrist für von der EZB angeforderte Daten zur Verfassung ihres Bankbuchs. Entsprechende Erfassungstabellen hatten die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den künftig von der EZB beaufsichtigten Instituten Mitte vergangener Woche zugeleitet.Die am 13. Dezember endende Rückmeldefrist würde die DK gerne bis 20. Dezember verlängert sehen. Das Argument der Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände lautet: In der vergangenen Woche habe die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der EZB bereits die Rückmeldefrist für Informationen, die im Zuge der aufsichtlichen Risikobewertung erhoben wurden, bis zum selben Datum verlängert.Eine gleiche Frist sei daher für die neuerliche Abfrage “vor dem Hintergrund des Erhebungsaufwands notwendig und auch sachlich begründet”, schreibt Ralf Goebel, Leiter Controlling beim in der DK derzeit federführenden Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Bundesbank und der BaFin. Eine entsprechende Verschiebung halte man auch “wegen des erheblichen Mehraufwandes aufgrund der neu hinzugekommenen qualitativen Fragen für angemessen”, heißt es. Mit der Bitte um eine Fristverlängerung hatte die Deutsche Kreditwirtschaft schon Ende September Erfolg, als die Deutsche Bundesbank von den Banken Daten zur Entwicklung des Zinsüberschusses im Niedrigzinsumfeld angefordert hatte (vgl. BZ vom 2. Oktober). Detaillierter KatalogNeben einem umfangreichen Fragenkatalog zum aufsichtsrechtlichen Bankbuch der Institute hat die EZB den Instituten eine Powerpoint-Präsentation vorlegen lassen, mit der sie qualitative Daten über die Banken erheben will. Bei der Umfrage, welche Bundesbank und BaFin Mitte vergangener Woche in ihrem Auftrag gestartet haben, dreht sich alles ums aufsichtsrechtliche Bankbuch der Institute per Juni 2013.Die Banken sollen Rechenschaft ablegen über ihr Exposure gegenüber Staaten und Zentralbanken, gegenüber anderen Banken, Unternehmen sowie dem Retail-Sektor. Konkret fragt die EZB ferner Engagements in der Projektfinanzierung, im Immobilien- sowie im Schiff- und Luftfahrtsektor ab. Auch müssen die Banken ihre Positionen in Verbriefungen angeben, getrennt nach den Stufen ihrer jeweiligen Marktgängigkeit. Angaben zu Anleihen und Verbriefungen, die mangels Marktpreisen oder vergleichbarer Indikatoren mit Hilfe interner Modelle bewertet werden, sind nach ihrem Rating zu ordnen. Darüber hinaus müssen die Banken für jede Position im Bankbuch darlegen, über welche Konzerneinheit diese gebucht wird, in welchem Land ein Exposure liegt, wie hoch der Buchwert nach Rückstellungen ist. Ferner ist Auskunft erwünscht über außerbilanzielle Verpflichtungen und Garantien der Institute sowie Gegenparteirisiken infolge von Derivategeschäften. Problemkredite im FokusAuch in Verzug geratene Schuldner der Kreditinstitute interessieren die EZB. Von den Banken will sie wissen, welchen Anteil ihrer jeweiligen Forderungen sie eventuell bereits gestundet oder umstrukturiert haben und für welche Forderungen Zahlungen überfällig sind, und zwar ob bis zu 30 Tage, zwischen 30 und 90 Tagen, zwischen 91 und 180 Tagen, zwischen 180 Tagen und 1 Jahr oder länger. Ein ebenfalls nach Fristen gestaffelter Fragenkatalog gilt den aufgelaufenen Wertberichtigungen. Auskunft begehrt die EZB ferner über die Risikovorsorge der Institute, über zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Aktiva und zu Veränderungen ihres Werts infolge von Kreditrisiken. Nicht zuletzt gilt das Interesse der EZB den Risikoaktiva, die Kreditrisiken jeweils gemäß dem Standardansatz oder den auf internen Ratings basierenden Ansätzen zugeordnet sind, sowie sich daraus ergebenden Erleichterungen, was den Eigenkapitalbedarf angeht.Die DK fordert Auskunft darüber, wie Sicherheiten als Kreditrisikominderungstechniken im Rahmen der Angaben zu den Risikogewichten berücksichtigt werden sollen. Gegebenenfalls sei in einzelnen Fällen “keine ausreichende Transparenz” über vorhandene Sicherheiten gegeben. “Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass die nach HGB bilanzierenden Institute vor zusätzlichen Problemen stehen, da in diesen Häusern einzelne Informationen nicht in der geforderten Form vorliegen”, gibt Goebel zu bedenken.