EBA beklagt Kraut und Rüben in der nationalen Bankenaufsicht
bn Frankfurt – Die European Banking Authority (EBA) beklagt Kraut und Rüben in der nationalen Bankenaufsicht. Signifikante Unterschiede in der aufsichtlichen Beurteilung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten hatten in den vergangenen Jahren eine “uneinheitliche” Anwendung aufsichtlicher Maßnahmen und im Falle grenzüberschreitend tätiger Bankengruppen Probleme in der Zusammenarbeit von Aufsehern zur Folge, wie die Londoner Behörde nach drei Jahren der Analyse in einem Bericht über die Angleichung der Aufsichtspraxis in der EU, dem ersten seiner Art, schreibt.Im Dezember hat die EBA Leitlinien publiziert, um den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Beurteilung (SREP) stärker zu vereinheitlichen. Die Europäische Zentralbank (EZB), die im Monat zuvor die Bankenaufsicht in Euroland übernommen hatte, hat den ihrer Aufsicht direkt unterstellten Banken als Ergebnis dieses SREP vor wenigen Wochen erstmals individuelle Kapitalmindestquoten vorgegeben (BZ vom 21. März). Dabei stützte sie sich noch auf die Beurteilungen durch die nationalen Aufseher, ferner auf die Resultate des Bilanztests im vergangenen Jahr. Künftig will der SSM über seine Kapitalvorgaben auf einheitlicher Basis entscheiden.Zwar sollen die Banken die Vorgaben laut Anweisung des bei der EZB angesiedelten einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) nicht öffentlich machen, “sofern andere Publikationspflichten, denen Institute unterliegen, nicht etwas anderes bestimmen”. Zu erfahren gewesen ist gleichwohl, dass etwa Carige, die Sparkasse von Genua, ihre harte Kernkapitalquote um 1,5 Punkte auf 11,5 % erhöhen muss. Das Institut hat bereits eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 700 Mill. Euro angekündigt.Gerade im Detail macht die EBA bei den nationalen Aufsehern “in verschiedener Hinsicht” Unterschiede aus, “die in einigen Fällen bedeutende Effekte” auf die Vergleichbarkeit von SREP-Ergebnissen hätten sowie auf die Aussichten, im Falle grenzüberschreitend aktiver Banken rasch und reibungslos gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Im Falle der direkter EZB-Aufsicht unterstellten Institute ist die Entscheidungskompetenz im November 2014 auf gemeinsame Aufsichtsteams unter dem Dach des SSM übergegangen.Vor allem was die Ausgestaltung zusätzlicher, individueller Kapitalanforderungen angeht, ist die EBA auf Unterschiede gestoßen. Einige Aufseher forderten hartes Kernkapital, andere hingegen stellten auf die Gesamtkapitalquote ab, was Banken eine größere Bandbreite an Optionen eröffne, wird berichtet. Solche Differenzen führten zu weiteren Problemen, neben jenen, die aus methodischen Aspekten des SREP resultierten, heißt es. Abweichungen hat die EBA zudem bei der Überprüfung der Berechnung von Risikoaktiva für Kreditrisiken entdeckt, da die Definitionen von Schlüsselelementen für die Berechnung von Kreditrisiko-Paramentern weit streuten. Divergenzen beseitigtIm Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsehern bei der Überwachung grenzüberschreitend tätiger Bankengruppe hätten die “unaufhörlichen Bemühungen” der EBA “zur Förderung von Koordination, Einheitlichkeit und Angleichung” einige dieser Divergenzen beseitigt, lobt sich die EBA in ihrem Bericht. In bislang acht Streitfällen war sie eigenen Angaben zufolge als Mediatorin gefordert. Zwar habe die Mediation in diesen Fällen gut funktioniert, die den Meinungsverschiedenheiten zugrunde liegenden Unterschiede in der nationalen Methodik seien aber noch nicht unter einen Hut gebracht: “Mediation ist kein Instrument zur Herstellung einer Konvergenz”, heißt es.Die EZB wird in dem 24 Seiten umfassenden Papier auf Seite 4 erstmals erwähnt mit dem Hinweis, die Notenbank werde weitere Vorgaben der EBA zur Aufsichtspraxis, welche eine weitere Angleichung sicherstellten, im Falle der ihr direkt unterstellten Institute zentral umsetzen. Ein bisschen anders sieht die Rollenverteilung offenbar SSM-Chefin Danièle Nouy. Solange die regulatorische Fragmentierung fortbestehe, könne eine bloße Angleichung der aufsichtlichen Praktiken keine einheitlichen Bedingungen schaffen, sagte sie jüngst. Um ein effektives Funktionieren des SSM zu ermöglichen, werde der SSM daher “aktiv auf eine weitere Harmonisierung des regulatorischen Umfelds hinarbeiten” und sich “aktiv” in die Arbeit einbringen.