EBA: Coco-Anleger haben Recht auf mehr Information
Bloomberg London – Wer in den 98-Mrd.-Dollar-Markt für die riskantesten Bankanleihen investiert, hat das Recht, informiert zu werden, wenn Entscheidungen der Regulierer sein Investment beeinträchtigen könnten. Diese Auffassung vertritt Adam Farkas, Exekutivdirektor bei der EBA, im Gespräch mit Bloomberg News. Die europäische Bankenaufsicht European Banking Authority (EBA) schlug im Dezember vor, Banken zu verpflichten, von den Regulierern auferlegte Kapitalanforderungen offenzulegen, die ihre Fähigkeit zur Bedienung der Kupons bedingter Pflichtwandelanleihen, sogenannter Cocos, sowie zur Zahlung von Dividenden und Boni beeinträchtigen könnten. Mit dieser Anregung stellte sich die EBA gegen die Europäische Zentralbank, die bankenspezifische Entscheidungen von Regulierern lieber vertraulich behandelt sähe. Farkas spricht sich dafür aus, die Stellungnahme der EBA vom 16. Dezember bei der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP) durch die EZB umzusetzen. “Wir erwarten, dass die Aufseher diese Informationen am Ende dieses Zyklus veröffentlichen”, sagt er. “Wenn ein Investor ein Instrument kauft, das Erträge nur abwirft, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, dann kann man vernünftigerweise erwarten, dass wichtige Informationen dieser Art transparent gemacht werden.”Nach EU-Recht unterliegen Dividenden- und Bonuszahlungen sowie Kuponzahlungen auf Anleihen für zusätzliches Tier-1-Kapital von Banken Beschränkungen, sofern damit die Kapitalpuffer der Geldhäuser angegriffen würden. Diese Beschränkungen sollen das Kapital der Banken schützen und Instituten in Schieflage wieder auf die Beine helfen. Kann eine Bank die Anforderungen an ihren Kapitalpuffer nicht erfüllen, dann ist sie verpflichtet, einen Höchstbetrag zur Ausschüttung zu berechnen, aus dem sich die Beschränkungen für Zahlungen ergeben. Müssten zusätzliche von den Regulierern verlangte Kapitalanforderungen erfüllt werden, die gegenüber den Anforderungen an den Kapitalpuffer Vorrang haben, dann hat das möglicherweise zur Folge, dass Kapital, das zum Auffüllen von Puffern genutzt werden könnte, umgeleitet wird. Damit würden Kürzungen bzw. der Ausfall einer Kuponzahlung wahrscheinlicher.