EBA-Datensammlung stößt im EU-Parlament auf Kritik

Abgeordneter Ferber fordert späteren Starttermin

EBA-Datensammlung stößt im EU-Parlament auf Kritik

bn Frankfurt – Die European Banking Authority (EBA) stößt mit Leitlinien für eine Datensammlung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Europäischen Parlament auf Widerspruch. In einem Brief an EBA-Chairman José Manuel Campa begrüßt Europaparlamentarier Markus Ferber das Ziel der Vorgaben zwar, rügt jedoch zugleich die den Banken gewährte Vorbereitungsfrist als zu kurz und regt deren Verlängerung an.Die EBA habe ihre Leitlinien erst am 2. Juni verabschiedet, schreibt der CSU-Politiker in einem Brief an EBA-Chairman Campa, welcher der Börsen-Zeitung vorliegt. Erstes Bezugsdatum für die neuen Berichtsanforderungen sei allerdings bereits der 30. Juni. Damit bleibe Banken nicht einmal ein Monat Zeit für das Design und die Umsetzung relevanter neuer IT. Dies wäre bereits in normalen Zeiten eine Herausforderung für die Institute. Umso mehr treffe dies aber in der momentanen Lage zu, in welcher die Betriebsabläufe vieler Banken nach wie vor von der Pandemie geprägt seien. Handarbeit drohtSollten die betroffenen Institute notwendige Änderungen ihrer IT nicht beizeiten umsetzen können, wären viele Banken gezwungen, die angeforderten Berichte von Hand anzufertigen, argumentiert Ferber. Dies wiederum wäre eine beachtliche Beanspruchung von Ressourcen, welche den Effekt einiger in der Krise gewährter Erleichterungen für Banken umkehren könnte. Denn im Ergebnis dürfte dies Ferber zufolge darauf hinauslaufen, dass mehr Ressourcen auf Compliance, Berichts- sowie Veröffentlichungspflichten verwendet würden und weniger Ressourcen auf die Versorgung der Wirtschaft mit dringend benötigter Liquidität. Vor diesem Hintergrund sollte die Einführung der Berichtspflichten um mindestens ein Quartal verschoben werden, meint er. Lücken schließenMit ihren Leitlinien will die EBA Lücken im Berichtswesen zu Maßnahmen in der Krise schließen. So führt sie vorübergehend zusätzliche Berichtspflichten ein zur Anwendung von Zahlungsmoratorien, zu Stundungsmaßnahmen für ausstehende Kredite sowie zu staatlichen Garantien, die in der Pandemie für neue Ausreichungen gewährt worden sind.”Die Leitlinien werden benötigt, um sicherzustellen, dass notwendige Mindestinformationen vorliegen, um Risiken im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Institute zu überwachen und einzuschätzen sowie Transparenz und Marktdisziplin zu stärken”, teilte die Behörde mit Sitz in Paris Anfang Juni mit. Bei der Entwicklung der Leitlinien habe die EBA dem Bedarf an Proportionalität Rechnung getragen. – Wertberichtigt Seite 6