EBA legt Vorgaben für CCP vor
bn Frankfurt – Die EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am Mittwoch technische Standards für die Kapitalanforderungen an Zentrale Gegenparteien vorgelegt. Die Entwürfe konkretisieren die Vorgaben der EU-Derivate-Verordnung EMIR und werden nun der EU-Kommission zugeleitet, wie mitgeteilt wird. Die Standards bestimmen unter anderem, dass als Central Counterparty (CCP) auftretende Häuser einschließlich einbehaltener Gewinne und Reserven mehr Kapital vorhalten müssen, als sie an operativem Aufwand für die Abwicklung ihrer Aktivitäten benötigen und als an Kapital zur Abdeckung ihrer gesamten operativen und rechtlichen Risiken, zur Deckung von Kredit-, Gegenpartei- und Marktrisiken sowie ihrer geschäftlichen Risiken vonnöten ist. Da das Niveau der geschäftlichen Risiken stark von der jeweiligen Situation jeder CCP abhänge, solle sich der entsprechende Kapitalbedarf an Schätzungen der CCP bemessen, abhängig von der Zustimmung der zuständigen Behörde, heißt es.