Effekt der Clawback-Regelung steht in Frage

Willis Towers Watson zweifelt an Durchsetzbarkeit

Effekt der Clawback-Regelung steht in Frage

bn Frankfurt – Die Wirkung der Clawback-Regelung in den deutschen Vergütungsvorgaben steht in Frage. Denn der Effekt der Vorgabe wird bei Vergütungsexperten zurückhaltend beurteilt. “Inwieweit dies vor Arbeitsgerichten durchsetzbar ist, wird sich zeigen”, sagte Martin Emmerich, Director Financial Services Practice Western Europe bei Willis Towers Watson, in einem Pressegespräch am Donnerstag. Zumindest gäben die neuen Vergütungsregeln Banken “ein bisschen mehr Rechtssicherheit”.Die überarbeitete Institutsvergütungsverordnung, welche die BaFin im Laufe des ersten Quartals veröffentlichen dürfte, verpflichtet Banken, eine vertragliche Möglichkeit für die Rückforderung bereits gezahlter Bonusbeträge zu schaffen. Bisher tun sich Banken schwer damit, gezahlte Boni zurückzufordern, weil dies juristisch als aussichtslos gilt.Wie eine Umfrage von Willis Towers Watson unter 23 Kreditinstituten ergeben hat, wollen 63 % der befragten Banken die Clawback-Vorschriften umsetzen, indem sie mit den Arbeitnehmern jeweils individuell vertragliche Regelungen vereinbaren. 25 % setzen dagegen auf allgemeine Zusatzvereinbarungen zum Vergütungssystem, die nach herrschender Meinung indes arbeitsrechtlich die schwächere Basis für Rückforderungen darstellen. 13 % der Banken geben an, in ihrem Hause fänden die Regelungen keine Anwendung.Relevanter als Clawbacks dürfte für die Banken die Frage werden, welche Elemente neben dem fixen und variablen Entgelt sie als Vergütung erfassen werden, wie es hieß. Wurden bisher vor allem Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge als Zusatzkomponenten einberechnet, werden aufgrund der neuen Anforderungen künftig weitere Elemente hinzukommen. Wie die Umfrage zeigt, wollen Banken vor allem Zusatzleistungen für die Kinderbetreuung, Essenszuschüsse, subventionierte Parkplätze sowie Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Rentenversicherung öfter der Vergütung zurechnen. Mit ihren neuen Anforderungen setze die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Transparenz, erklärte Florian Frank, Leiter für den Bereich Rewards bei Willis Towers Watson. Da der Ausweis dieser Komponenten durch die Institute indes nicht einheitlich erfolge, leide hingegen die Vergleichbarkeit der Vergütungen.