Einigung auf Kapitalanforderungen bei NPL
Im Kampf gegen notleidende Kredite in den Bankbilanzen haben sich die EU-Gesetzgeber nun auf Mindestkapitalanforderungen geeinigt. Dies soll künftig ein erneutes größeres Auflaufen von NPL verhindern. Unbesicherte Kredite müssen nun nach drei, besicherte nach sieben bis neun Jahren voll abgeschrieben sein. ahe Brüssel – Europäische Banken müssen künftig neue Vorgaben bei der Kreditverlustdeckung beachten. Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf Mindestdeckungsquoten, die die Institute künftig bei Non Performing Loans (NPL) erfüllen müssen. Die hohen Altfälle, die aktuell noch die Banken in mehreren EU-Mitgliedstaaten arg belasten (siehe Grafik), werden von den neuen Regeln nicht erfasst.Bei einem Ausfall eines nicht besicherten Kredits sollen der Einigung zufolge nach zwei Jahren 35 % der Summe und innerhalb von drei Jahren der komplette Betrag zurückgelegt werden. Bei besicherten Krediten soll dies stufenweise innerhalb von sieben Jahren geschehen. Die ersten 25 % müssen nach drei Jahren abgeschrieben sein. Diese Quote erhöht sich in den Folgejahren dann auf 35 %, 55 % und 80 %.Im Gegensatz zu den normalen Darlehen wird es für die mit Immobilien besicherten Kredite ein etwas leichteres Regime mit anderen Quoten geben. Diese müssen bei einem Ausfall komplett erst nach neun Jahren abgedeckt sein. Falls eine Bank die Mindestdeckung unterschreitet, werden Abzüge von den Eigenmitteln vorgenommen. Anders als von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen, treten die neuen Regeln auch nicht rückwirkend zum März 2018 in Kraft.Der beim Kauf über den Sekundärmarkt erzielte Abschlag auf den ursprünglichen Preis wird auf die Risikovorsorge-Vorgaben angerechnet, um Anreize für einen funktionierenden Sekundärmarkt zu schaffen. An der NPL-Richtlinie für Sekundärmärkte muss nach den Worten von Esther de Lange, niederländische Mitberichterstatterin im EU-Parlament, allerdings noch weiter gearbeitet werden. Hier geht es vor allem um den Abbau des aktuellen NPL-Bestands. De Lange bezeichnete die Einigung aber als “wichtigen Schritt, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Risiken im Bankensektor zu reduzieren”.Das NPL-Dossier hatte in der europäischen Gesetzgebung hohe Priorität. Die Vorstellungen von EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten lagen von vornherein auch nicht allzu weit auseinander.Um das Problem der ausfallgefährdeten Kredite umfassend zu lösen, müssen aber die noch immer viel zu hohen NPL-Bestände adressiert werden, wie allerdings auch der CSU-Abgeordnete Markus Ferber forderte. Dies sei eine wichtige Aufgabe für die Bankenaufsicht, und hier sei vor allem Andrea Enria als neuer Chef des gemeinsamen Aufsichtsmechanismus in der Pflicht. Die Einigung auf den Umgang mit künftigen NPL bezeichnete Ferber als “vernünftigen Kompromiss” – im Gegensatz zu Sven Giegold von den Grünen, dem die Quoten nicht ausreichen. “Strengere Mindestanforderungen an die Risikovorsorge für faule Kredite wären nötig, damit die Steuerzahler im nächsten Konjunkturabschwung nicht wieder strauchelnde Banken retten müssen”, warnte der EU-Abgeordnete. Daneben seien dringend Mindeststandards für den Verbraucherschutz bei Kreditverwertern wie etwa Cerberus oder Blackstone erforderlich. EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten müssten ihre Vorschläge für die NPL-Richtlinie nun zügig vorlegen, damit es noch vor Ende der Legislaturperiode Verbraucherschutzvorschriften für Kreditverwerter gebe, so Giegold.Die Quote fauler Kredite im europäischen Bankensektor war zuletzt deutlich zurückgegangen. Binnen Jahresfrist war der Anteil bis Ende Juni im EU-Durchschnitt um rund ein Viertel auf nun 3,4 % gesunken. EU-weit summierten sich die faulen Kredite aktuell allerdings weiterhin auf 820 Mrd. Euro. Die Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Staaten sind außerdem nach wie vor gewaltig: Während Griechenland mit einer Quote von 45 % kaum Verbesserungen zeigt, verbuchen schon sieben Staaten 2 % oder weniger.