Einlagensicherung entzweit Aufseher und Abwickler

Nouy und König uneins über Depositenschutz und Kreditlinie für einheitlichen Bankenabwicklungsfonds

Einlagensicherung entzweit Aufseher und Abwickler

Von Bernd Neubacher, FrankfurtEurolands Bankenaufsicht und -abwicklungsinstanz zeigen Dissens in der Frage einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der EU. Während der bei der Europäischen Zentralbank angesiedelte Single Supervisory Mechanism (SSM) den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission im Grunde vorbehaltlos unterstützt, dringt die Bankenabwicklungsbehörde darauf, parallel zu einer Vergemeinschaftung des Depositenschutzes verbliebene Risiken im Bankensektor zu vermindern.Zudem misst die von Elke König, Ex-Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geführte Abwicklungsbehörde Single Resolution Board (SRB) einer öffentlichen Kreditlinie (Backstop) für den Bankenabwicklungsfonds Single Resolution Fund (SRF) weitaus weniger Relevanz bei als die von Danièle Nouy geleitete europäische Bankenaufsicht. Dies hat am Montag eine von EZB und EU-Kommission veranstaltete Konferenz über “Finanzielle Integration” in Europa gezeigt. Kontroverse DebatteGerade in der Debatte um eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung steckt Brisanz, wehren sich Deutschland und dessen Kreditwirtschaft derzeit doch mit Händen und Füßen gegen den von der Kommission im vergangenen Herbst lancierten Vorschlag für eine EU-Verordnung zur schrittweisen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung (EDIS). Die Position von SSM-Chefin Nouy ist da eindeutig. “Fehlender dritter Pfeiler”Für sie ist die Einführung einer europäischen Einlagensicherung neben einheitlicher Bankenaufsicht und -abwicklung “der fehlende dritte Pfeiler der Bankenunion”, wie sie am Montag erklärte: “Wenn Banken einheitlichen Regeln und einem einheitlichen aufsichtlichen Rahmen unterliegen, dann gibt es meiner Meinung nach keinen Grund, die Einleger über Grenzen hinweg unterschiedlich zu behandeln”, erklärte sie. Und damit diese Bankenunion funktioniere, müsse man sich auch auf einen öffentlichen Backstop für den Bankenabwicklungsfonds einigen. Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU hatten im Dezember vereinbart, einen solchen Backstop zu entwickeln. Als eines der potenziellen Vehikel gilt dafür der European Stability Mechanism (ESM). Für König dagegen ergibt eine Kollektivierung der Risiken für Depositen nur Sinn, wenn zugleich mehr getan wird, um diese Risiken zu verringern.Das SRB begrüße “den Vorschlag der EU für eine EU-weite Einlagensicherung und die parallele Einleitung weiterer Schritte zur Reduktion verbleibender Risiken im Bankensektor – beide Schritte”, betonte sie. Monate nach dem Vorstoß der EU zu einer Vergemeinschaftung des Einlagenschutzes hat jüngst denn auch eine Diskussion über einen Abschied von der Nullgewichtung von Staatsanleihen in Bankbilanzen eingesetzt. Klare BotschaftDie bald startenden Gespräche über einen öffentlichen Backstop werde man berücksichtigen, erklärte König. Ihre Hauptbotschaft aber werde immer sein: “Fangt an, die Risiken der Abwicklungsplanung zu reduzieren. Fangt an, ein zweckgemäßes Einlagensicherungssystem und Insolvenzrecht zu haben. Und fangt nicht damit an zu sagen, ich brauche jemanden, der die Kosten trägt, wenn etwas schiefläuft.” Den ESM als Absicherung zu haben sei immer schön, aber nicht vorrangig für ihre Arbeit, ergänzte sie. Mängel in der UmsetzungZugleich benannte König am Montag verschiedene Mängel in der Umsetzung der 2014 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme in der EU. “Neben dem SSM und dem SRM brauchen wir einen starken dritten Pfeiler der Bankenunion”, erklärte sie.Deshalb müsse eine einheitliche europäische Einlagensicherung Realität werden, aber sie müsse auch Realität werden in einer Form, die ihrem Zweck diene. Die Einlagensicherungsrichtlinie der EU sei in diesem Zusammenhang ein wichtiger Schritt nach vorn gewesen. Harmonisierte Einlagensicherungssysteme seien nötig, “voll finanzierte Einlagensicherungssysteme”, fügte sie hinzu. Verschiedene Länder aber hätten die Richtlinie noch immer nicht umgesetzt, zudem falle ihre Umsetzung lückenhaft aus: Einige Staaten nutzten ihr Einlangesicherungssystem allein als Schatulle, andere nutzten es hingegen in einem eng abgesteckten Rahmen für die Übertragung von Einlegern und Zahlungsfunktion auf ein anderes Finanzinstitut, um dem Zweck der Insolvenzprozedur gerecht zu werden.