EIOPA lockert Meldepflichten

Börsen-Zeitung, 19.3.2020 lee Frankfurt - Die EU-Aufsichtsbehörde EIOPA fährt ihre Anforderungen an die Meldepflichten für die Versicherungswirtschaft zurück. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, hat sie wegen der Coronakrise die Abgabefrist für...

EIOPA lockert Meldepflichten

lee Frankfurt – Die EU-Aufsichtsbehörde EIOPA fährt ihre Anforderungen an die Meldepflichten für die Versicherungswirtschaft zurück. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, hat sie wegen der Coronakrise die Abgabefrist für das holistische Impact-Assessment um zwei Monate bis zum 1. Juni verlängert. Damit macht die Behörde den Angaben zufolge von einem in der EU-Solvabilitätsvorschrift vorgesehenen Instrument Gebrauch. Auch die nationalen Aufsichtsbehörden seien gehalten, sich bei Offenlegungspflichten, die Zeiträume für Ende 2019 betreffen, flexibel zu zeigen. Hierzulande ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Versicherungsaufsicht betraut.Zugleich rief die EIOPA die Unternehmen der Versicherungswirtschaft vor dem Hintergrund der schwieriger werdenden Marktbedingungen dazu auf, ihre Kapitalposition zum Schutz der Versicherten in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten. Bislang haben sich die Versicherer mit Blick auf die Folgen der Coronakrise gelassen gegeben. So schreibt etwa der Rückversicherer Munich Re (s. Bericht Seite 5) in seinem am Mittwoch veröffentlichten Geschäftsbericht, dass er “keine materiellen Auswirkungen” auf das Jahresergebnis erwarte. Ähnlich hatte sich zuvor auch der Talanx-Konzern geäußert.Die Aufseher treibt dagegen die Befürchtung um, dass die Pandemie die Rahmenbedingungen der Branche gleich doppelt belastet. Einerseits halten sie sich verschlechternde Marktbedingungen für wahrscheinlich, andererseits dürfte es den Versicherungsunternehmen aufgrund der sich zuspitzenden Lage bald schwerer fallen, ihre eigenen Betriebsabläufe zu gewährleisten.