EIOPA verschärft Vorschriften

Börsen-Zeitung, 6.4.2017 Reuters Frankfurt - Die EU-Versichereraufsicht EIOPA verschärft die Vorschriften für die Berechnung der Kapitalanforderungen in der Branche. Versicherer und Rückversicherer in Europa sollen von 2018 an mit einem geringeren...

EIOPA verschärft Vorschriften

Reuters Frankfurt – Die EU-Versichereraufsicht EIOPA verschärft die Vorschriften für die Berechnung der Kapitalanforderungen in der Branche. Versicherer und Rückversicherer in Europa sollen von 2018 an mit einem geringeren Langfrist-Zinssatz kalkulieren müssen, wenn es um die Unterlegung von Garantien und anderen Verpflichtungen mit Kapital geht, wie EIOPA am Mittwoch erklärte.Die Europäische Union hatte 2015 ursprünglich eine “Ultimate Forward Rate” (UFR) als langfristigen risikofreien Zinssatz von 4,2 % festgelegt, als sie das Regelwerk “Solvency II” für die Versicherer umsetzte. Seither hätten sich aber die Zinserwartungen massiv geändert, teilt EIOPA mit.Nun hält sie für Verpflichtungen in Euro 3,65 % für den richtigen Abzinsungsfaktor, für den Schweizer Franken sind es sogar 2,65 %. Für 2018 will die EIOPA die UFR aber auf 4,05 % festlegen, weil sie sich um nicht mehr als 0,15 Prozentpunkte pro Jahr verändern soll.