Emissionshäuser geschlossener Fonds konzentrieren sich auf Kernkompetenzen

Auslagerungen werden in Erwägung gezogen - Ideale Partner sind "One-Stop-Shops"

Emissionshäuser geschlossener Fonds konzentrieren sich auf Kernkompetenzen

Seit Mitte 2013 ist die AIFM- Direktive (AIFMD) durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Teil des deutschen Rechts geworden. Damit wurde die Regulierung der alternativen Investmentfonds (AIF) stark verändert. Die Emissionshäuser geschlossener Fonds sind besonders betroffen, die bis dato kaum reguliert waren. Neben den nationalen Anbietern prüfen auch immer mehr Nicht-EU-Emissionshäuser einen Markteintritt – diese müssen gem. § 330 KAGB für Spezial-AIF grundsätzlich eine Verwahrstelle einbinden. Damit werden die Verwahrstellen für viele Emissionshäuser zu einem zentralen Dienstleistungspartner.Nebst Abstimmungsnotwendigkeiten in den täglichen internen Abläufen der Emissionshäuser wird künftig die Integration der Verwahrstelle bei zahlreichen Prozessen zur gelebten Praxis. Die Tiefe der Einbindung kann unterschiedlich sein und hängt beispielsweise davon ab, ob das Produkt als geschlossener Spezial-AIF oder als geschlossener Publikums-AIF aufgelegt wird: Der Gesetzgeber hat bei einem Publikums-AIF im Sinne des Anlegerschutzes weitreichendere Prüfpflichten definiert, als dies bei Spezial-AIF der Fall ist.Solche Prüf- bzw. Kontrollpflichten betreffen beispielsweise die Beaufsichtigung der Zeichnung von Fondsbeziehungsweise Beteiligungsanteilen sowie des Objektkaufs oder Erwerbs von Beteiligungen. Ebenfalls dazu gehören die Bewertung von Fonds, die Anlagegrenzprüfung und im Besonderen das Cash-Monitoring.Derzeit überdenken einige Emissionshäuser die Kernkompetenzen in ihrem Geschäftsmodell und werden bestimmte Aufgaben künftig wohl nicht mehr “inhouse” erbringen. Kernbereiche wie das Portfoliomanagement, das Produktmanagement, der Vertrieb, das Risikomanagement sowie das Controlling mit stringentem Kostenmanagement werden wahrscheinlich auch in nächster Zukunft “inhouse” bleiben. Andere, nicht zu den Kerngeschäftsfeldern gehörende Aufgaben, können aber an spezialisierte Partner ausgelagert werden.Verwahrstellen mit ausgewiesener Expertise und hoher Bindung zum Markt werden künftig zusätzliche Leistungen für die Emissionshäuser anbieten, die über die heutige Verwahrstellenfunktion hinausgehen. Vereinzelt werden diese Dienstleister bereit sein, im Sinne der Verlängerung der Wertschöpfungskette, Back-Office-Services aus dem Bereich der Fondsadministration in Teilen zu übernehmen oder ein – im Rahmen des rechtlich Möglichen – vollständiges Insourcing anzubieten. Dabei können die hierfür spezialisierten Mitarbeiter durch die Verwahrstelle übernommen werden oder mit Hilfe eines Kooperationspartners über ein gemeinsames Joint Venture integriert werden.Die Erwartungen an einen passenden Dienstleister sind indes hoch: Tiefgreifende On-Boarding-Erfahrung, ein breites Assetklassen-Know-how sowie die Fähigkeit zur Abbildung der Spezifika geschlossener Fonds sind Voraussetzung. Die Leistungsfähigkeit betrifft ebenfalls die IT-Plattform des Dienstleisters: Wichtig ist hier, dass die Buchhaltung, das Reporting, das Meldewesen sowie die Treuhand-Services elektronisch und weitgehend automatisiert abgebildet werden.Emissionshäuser wollen einen effektiven Aufbau des gemeinsamen Verständnisses für Prozesse und Schnittstellen gewährleisten. So werden Outsourcing-Partner bevorzugt, die möglichst viele der externen Zusatzleistungen aus einer Hand anbieten.—–Dr. Holger Sepp, Co-Head von Caceis in Deutschland und Mitglied der Geschäftsführung der Caceis Bank Deutschland GmbH