Erste Cum-cum-Anklage wird in Wiesbaden verhandelt
Erstes Cum-cum-Verfahren
wird in Wiesbaden eröffnet
Fünf hochrangige Ex-Banker der Depfa sind angeklagt
tl Frankfurt
Das Landgericht Wiesbaden wird ein Cum-cum-Verfahren gegen fünf hochrangige Ex-Banker der früheren Deutschen Pfandbriefbank (Depfa) eröffnen. Wie das Handelsblatt erstmals gemeldet und das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) der Börsen-Zeitung bestätigt hat, hat das OLG einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden, das Verfahren nicht zu eröffnen, stattgegeben (Az 3 Ws 231/24). Damit werden erstmals Banker in einem Cum-cum-Verfahren vor Gericht gestellt.
Verurteilung „überwiegend wahrscheinlich“
Während die Wiesbadener keinen „hinreichenden Tatverdacht für eine billigende Inkaufnahme einer Strafverkürzung“ sahen, hält das OLG eine Verurteilung der Angeklagten für „überwiegend“ wahrscheinlich. Drei Angeklagten wird Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, zwei weiteren Beihilfe zur Steuerhinterziehung, teilte das OLG der Börsen-Zeitung mit.
Bei Cum-cum-Geschäften partizipieren ausländische Besitzer deutscher Aktien zusammen mit inländischen Banken von der Rückerstattung auf Dividenden gezahlter Kapitalertragsteuer, die ihnen als Steuerausländer eigentlich nicht zusteht. Der Schaden durch diese Geschäfte, die nach einer Umfrage der BaFin von 54 Kreditinstituten gemacht wurden, beläuft sich nach früheren Schätzungen auf 5 Mrd. Euro. Inzwischen stehen bis zu 28,5 Mrd. Euro im Raum.
Erster Verhandlungstag offen
Wann der erste Verhandlungstag sein wird, ist bisher nicht bekannt. Auf eine entsprechende Anfrage dieser Zeitung hat das Landgericht Wiesbaden bisher nicht reagiert.