ESMA berät über Clearingpflicht

Zentrale Verrechnung für Zins- und CDS-Swaps

ESMA berät über Clearingpflicht

gbe Frankfurt – Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat den Vorhang geöffnet und die erste Konsultationsrunde zur Clearingpflicht von außerbörslich gehandelten Derivaten eingeläutet. Die Aufseher bitten die Branche in zwei Konsultationspapieren um Rückmeldungen zu ihren Ideen zur zentralen Verrechnung von Interest Rate Swaps (IRS) and Credit Default Swaps (CDS).Die Finanzbranche wartet bereits seit Monaten auf Hinweise darauf, welche Derivatearten unter der European Market Infrastructure Regulation (Emir) künftig über zentrale Gegenparteien, die sogenannten Central Counterparties (CCP), zu verrechnen sind. Schließlich tritt die Clearingpflicht rückwirkend in Kraft und es wäre hilfreich, wenn Marktteilnehmer schon bei Abschluss wüssten, ob ein Geschäft im Nachhinein zentral zu verrechnen ist oder nicht. Denn das hat beispielsweise starke Auswirkungen auf die Bepreisung einer Transaktion. Schließlich sinkt das Gegenparteirisiko beim zentralen Clearing in nicht unerheblichem Maße.Nun haben sich die Aufseher also aus der Deckung begeben. Die ESMA-Entwürfe sehen eine Clearingpflicht konkret für Basis Swaps, Fixed-to-float Interest Rate Swaps, Forward Rate Agreements und Overnight Index Swaps vor – und zwar jeweils in mehreren Währungen und verschiedenen unterliegenden Indizes. Für Futures und Optionen auf Aktien und Zinsprodukte sehen die Aufseher derzeit keine Notwendigkeit. Die Konsultation über Zinsswaps endet am 18. August, die für CDS-Swaps am 18. September. Neun GegenparteienBereits am Montag hatte ESMA Keler CCP eine Autorisierung als zentrale Gegenpartei unter Emir erteilt. Damit sind nun insgesamt neun CCP zugelassen.Darüber hinaus veröffentlichten die Aufseher am Donnerstag die mittlerweile zehnte Version ihres Fragen- und Antwortenkatalogs zur Interpretation der Derivaterichtlinie – die neunte Version war erst am 23. Juni erschienen.Die ESMA sammelt Fragen der Branche und beantwortet sie dann gebündelt, indem sie den Katalog aktualisiert. Die neueste Version enthält unter anderem Richtlinien für den Umgang mit Pensionsfonds, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind.