ESMA bringt direkte Aufsicht ins Gespräch
ESMA bringt direkte Aufsicht ins Gespräch
Clearinghäuser, Verwahrer und Handelsplattformen im Blick
fed Brüssel
Europas Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann sich eine Ausweitung der eigenen Zuständigkeiten vorstellen. ESMA-Chefin Verena Ross warb am Mittwoch bei der Vorstellung eines Positionspapiers dafür, dass die europäischen Gesetzgeber eine Beauftragung der in Paris beheimateten Behörde mit der direkten Aufsicht über „große paneuropäische Marktinfrastrukturen oder Anbieter von Krypto-Anlagen“ sondieren.
Effizienzgewinne und Arbitragerisiko relevant
Auf Nachfrage nannte Verena Ross Clearinghäuser, Zentralverwahrer, Handelsplattformen und die Anbieter von Krypto-Assets als denkbare Beispiele. Die Überlegungen der EU-Gesetzgeber, diese Infrastrukturen einer europäischen Aufsicht unmittelbar zu unterstellen, sollten sich daran orientieren, inwieweit diese Unternehmen grenzüberschreitend und europaweit tätig sind. Auch das Risiko einer Aufsichtsarbitrage sowie potenzielle Effizienzgewinne auf EU-Ebene seien hierfür relevante Fragen, heißt es in dem ESMA-Papier.
Prinzipienbasierter Ansatz
In der Eurogruppe gibt es derzeit eine Diskussion darüber, die ESMA zu einer Art europäischer SEC weiterzuentwickeln und mit zusätzlichen Kompetenzen auszustatten. Vor allem Frankreich gilt als Fürsprecher solcher Überlegungen. Die ESMA sei ihrerseits bereit, die Rolle als „Torwächter zu den Kapitalmärkten“ zu übernehmen, heißt es in dem Positionspapier.
Mit Blick auf europäische Finanzmarkt-Gesetzgebung sprach sich Verena Ross für einen stärker prinzipienbasierten Ansatz aus. Dabei sollte sich die EU-Rahmengesetzgebung auf wichtige strategische und politische Entscheidungen konzentrieren, während die technische Arbeit wiederum an die ESMA delegiert werden sollte.
Vorschlagsrecht für technische Vorschriften
Allerdings müssten die Befugnisse der ESMA gestärkt werden. Die Behörde müsse ermächtigt werden, Änderungen bestimmter technischer Vorschriften vorschlagen zu dürfen.
Weniger Richtlinien
Im Sinne möglichst konsistenter Vorgaben, plädiert die ESMA zudem dafür, dass sich Europas Gesetzgeber häufiger zu EU-Verordnungen entschließen und seltener zu EU-Richtlinien. Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht, Richtlinien hingegen müssen von den nationalen Gesetzgebern umgesetzt werden. Dabei entstehen Ermessensspielräume. Ebenfalls mit dem Ziel einer größeren Konsistenz begründet die Behörde schließlich den Vorschlag, dass nationale Behörden öfter in Aufsichts-Colleges zusammenarbeiten sollen, insbesondere bei der Beaufsichtigung großer Marktteilnehmer.