ESMA rügt Ratingagenturen
bn Frankfurt – Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA mahnt mehr Transparenz der Kredit-Ratingagenturen mit Blick auf deren Provisionen und Preispolitik an. Zudem müssen die Bonitätswächter, aber auch Verwahrstätten, die Kosten besser dokumentieren, “um zu zeigen, in welchem Verhältnis die erhobenen Provisionen zu den Kosten, um die entsprechenden Dienste anzubieten, stehen”, wie ESMA am Freitag mitgeteilt hat. Des Weiteren sollten die Ratingagenturen den Zugang zu den auf ihren Websites publizierten Ratings und deren Verwendbarkeit verbessern.Zwar hätten die Agenturen sowie die Verwahrer ihre Praxis hinsichtlich Provisionstransparenz, Preispolitik und Kostenkontrolle bereits verbessert, erklärt ESMA-Chairman Steven Maijoor. Allerdings erwarte die Behörde, dass alle von ihr beaufsichtigten Firmen in der Lage seien darzulegen, dass die von ihnen erhobenen Entgelte auf den entsprechenden Kosten basierten. ESMA kündigte an, das Gebaren und die Fortschritte der Gesellschaften weiter zu überwachen, “um angemessene und regelkonforme Ansätze sicherzustellen, welche den Schutz der Anleger sowie stabile und ordnungsgemäße Märkte in der EU gewährleisten.” Auf den Zahn gefühltErstmals hatte die ESMA den Agenturen 2018 mit einem Bericht auf den Zahn geführt. Der untersuchte, wie die Bonitätswächter die per EU-Verordnung niedergelegte Verpflichtung umgesetzt hatten, dass die für Ratings und entsprechende Zusatzdienste erhobenen Entgelte nicht diskriminierend ausfallen und auf den tatsächlichen Kosten basieren. Darin hatte die Behörde unter anderem moniert, dass die Gebührentabellen sowie verwandte Informationen, welche die Agenturen Kunden vorlegten, “nicht klar genug” seien und Interessenten nicht in die Lage versetzten, “Schlüsselemente der ihnen vorgeschlagenen Provisionen sowie den Grund von Erhöhungen oder Abweichungen von den Gebührentabellen zu verstehen”. Nun erkennt die ESMA bei allem verbliebenen Verbesserungsbedarf an, dass Agenturen mancherorts ihre Preispolitik den Forderungen der Behörde angepasst, ihre Preispolitik publiziert oder unter anderem ihre Gebührentabelle vereinfacht haben.Wie es in dem 33-seitigen Bericht heißt, vertritt die ESMA gleichwohl die Auffassung, dass im Zuge der Kostenüberwachung “ein granularerer Ansatz” als derjenige zur Vorbereitung einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung vonnöten ist, um etwa Reputations- und andere immaterielle Kosten bei der Festsetzung der Gebühren zu berücksichtigen. Nachdem einige Agenturen gezeigt hätten, dass es möglich sei, die Kostenüberwachung nach den Erwartungen der ESMA auszurichten, halte andere Gesellschaften nichts davon ab, ihre Abläufe auf ähnliche Art zu verbessern, heißt es.