ESMA treibt Reform der Derivateverordnung voran

Umsetzungsvorschlag liegt der EU-Kommission vor

ESMA treibt Reform der Derivateverordnung voran

lee Frankfurt – Die Kritik an der geplanten Reform der europäischen Derivateverordnung Emir 2 ficht die europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA offenbar nicht an. Wie die Behörde bereits am Montag mitteilte, hat sie der Europäischen Kommission jetzt Vorschläge für die technische Umsetzung der Reform vorgelegt. Sie zielt auf eine Neuregelung der Aufsicht über Clearinghäuser aus Drittstaaten ab, zu denen nach dem Brexit auch britische Clearingstellen zählen würden.Der Reformvorschlag sieht vor, Clearinghäuser nach ihrem Grad der systemischen Bedeutung für die Finanzstabilität der EU oder einer ihrer Mitgliedstaaten zu unterteilen. Ob ein Anbieter als systemisch relevant eingestuft wird, sollte vom Grad der Vernetzung als zentrale Gegenpartei (CCP) auf dem EU-Derivatemarkt abhängen.Für die EU-Finanzstabilität systemrelevante Clearinghäuser, sogenannte Tier-2-CCPs, sollen künftig von der ESMA beaufsichtigt werden. Die Behörde baut zu diesem Zweck neue Abteilungen auf und soll die Kosten nach dem Willen der EU-Kommission in Form von Gebühren auf die zu beaufsichtigenden Clearinghäuser umlegen. Zusätzlich zu den Vorgaben der europäischen Derivaterichtlinie müssen diese Clearinghäuser auch nachweisen, dass sie die Vorgaben ihrer nationalen Aufsichtsbehörden erfüllen.Die jetzt vorgelegten Vorschläge zur technischen Umsetzung beziehen sich nach ESMA-Angaben zum einen auf die Kriterien zur Bestimmung des Grads der systemischen Bedeutung sowie auf die Frage, wie diese Indikatoren bestimmt werden können. Zum zweiten hat die ESMA eine Methodik entwickelt, mit deren Hilfe sie laufend überprüfen will, ob die als Tier-2-CCP eingestuften Clearinghäuser die Vorgaben ihrer nationalen Aufsichtsbehörden erfüllen. Der dritte Teil der Vorschläge bezieht sich auf die Höhe der Gebühren, die sie den Clearinghäusern aus Drittstaaten berechnen wird. Darunter fallen den Angaben zufolge Gebühren für die An- und Aberkennung als zentrale Gegenpartei für Derivategeschäfte innerhalb der EU und Jahresgebühren, aber auch für die Überprüfung, ob die jeweiligen nationalen Vorgaben eingehalten werden und inwieweit diese mit den ESMA-Standards konform sind.Wie es in der Mitteilung der Aufsichtsbehörde weiter hieß, wird die EU-Kommission die jetzt vorgelegten Umsetzungsvorschläge öffentlich diskutieren, bevor die als Emir 2.2 bekannte Reform finalisiert wird.