ESMA will Inliner wieder erlauben
dm Frankfurt – Die Europäische Marktaufsicht will das Verbot für binäre Optionen um weitere drei Monate verlängern. Dies teilte die ESMA am Freitag mit. Seit dem 2. Juli ist die Werbung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Retailkunden nicht mehr erlaubt. Durch die Verlängerung, die vom 2. Oktober an gilt, besteht das Verbot nun bis Anfang 2019. Zugleich nimmt die ESMA aber eine begrenzte Anzahl von Produkten von dem Verbot aus. Dabei geht es um langlaufende Produkte (mindestens 90 Tage), die von einem Prospekt begleitet sind sowie durch den Emittenten oder durch eine Einheit aus derselben Gruppe wie der Emittent zu transparenten Kosten abgesichert werden. Damit sind Inline-Optionsscheine, wie dies der Deutsche Derivate Verband (DDV) gefordert hat, ab 2. Oktober wieder im Retailmarkt zugelassen (vgl. BZ vom 12. Juli 2018). Der Geschäftsführer des DDV, Henning Bergmann, erklärte, mit der Entscheidung der ESMA zufrieden zu sein. Inline-Optionsscheine ermöglichen eine Wette darauf, dass sich zum Beispiel ein Index oder eine einzelne Aktie innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegt. Ebenfalls vom Verbot ausgenommen werden sollen laut ESMA zudem auch Produkte, die am Ende ihrer Laufzeit zwei mögliche vordefinierte Auszahlungen haben, von denen jeweils beide aber nicht unter dem anfänglich investierten Betrag liegen.