EU-Abwicklungsbehörde bestätigt MREL-Fahrplan
fed Brüssel – Die neue EU-Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board, SRB) hat den Fahrplan bekräftigt und präzisiert, wann und in welcher Reihenfolge sie ihre dringlichste Aufgabe erledigen möchte – die Feststellung des Umfangs und der Zusammensetzung des Bail-in-Kapitals (Minimum Requirement for Eligible Liabilities, MREL). Auf der ersten Fachtagung des EU-Abwicklungsbeirats (Single Resolution Board, SRB) in Brüssel kündigte SRB-Vorstandsmitglied Joanne Kellermann an, für “den größten Teil der Großbanken Ende dieses Jahres die MREL-Anforderung auf konsolidierter Basis” zu bestimmen.Zunächst werde der SRB diese Kennziffer festlegen, anschließend werde dann geklärt, welche Schuldtitel sich für MREL qualifizieren. Daraus sollen dann drittens Fristen ermittelt und fixiert werden, ab wann die Banken die Vorgabe erfüllen müssen. Kellermann sprach davon, dass es Jahre dauern werde, bis alle individuellen Abwicklungspläne in Kraft treten. “MREL ist eine Reise, die wir 2016 antreten wollen, die aber einige Jahre dauern wird.” Was die Qualifizierung der Schuldtitel angehe, so müsse nun für jede Bank einzeln geklärt werden, ob ausschließlich nachrangige Papiere eingerechnet werden können, ergänzte SRB-Chefin Elke König.Die Konkretisierung der MREL-Vorgaben wird dadurch erschwert, dass die Festlegungen mit den internationalen Anforderungen an Großbanken für ein Polster gegen Verluste (Total Loss Absorbing Capacity, TLAC) abgestimmt werden müssen. Das zeitliche Nebeneinander führe, wie König einräumt, zu einer zusätzlichen Komplexität. EU-Generaldirektor Olivier Guersent erklärte auf der Tagung, dass die EU noch nicht darüber entschieden habe, ob TLAC nur auf die größten, grenzüberschreitenden Institute angewendet werden soll – oder auch auf systemrelevante Banken, die nur auf dem Heimatmarkt tätig sind.Was die Debatte um Ausnahmen für Anleihen vom Bail-in angeht, die von Kleinanlegern erworben wurden, so stellten König und Kellermann klar, dass damit zusammenhängende Probleme auf anderem Weg politisch behandelt werden müssten – nicht durch Änderung der in der EU-Abwicklungsrichtlinie (BRRD) vorgegebenen Rangfolge. Denn die Richtlinie differenziere nur zwischen Wertpapierklassen, nicht zwischen Anlegergruppen.Unterdessen zeichnet sich ein Abschluss der Kontroverse zwischen der EU-Bankenaufsicht (EBA) und der EU-Kommission ab. Die EU-Behörde hatte es abgelehnt, einen von der EBA ausgearbeiteten technischen Regulierungsstandard abzusegnen, der eine Ex-ante-Überprüfung vorsah, um sicher zu sein, dass bail-in-fähiges Kapital im Volumen von 8 % der Gesamtverbindlichkeiten vorhanden sei. Die EU-Kommission hatte die EBA mit dem Argument gebremst, sie habe kein Mandat, um dies zu verlangen. Nun verlautete seitens des SRB, man rechne in den nächsten Tagen damit, dass die EU-Kommission die Frage kläre und den Standard beschließe.