Aufstellung

EU-Aufsichtsbehörden zählen 63 Finanzkonglomerate

Die europäischen Aufsichtsbehörden haben Ende Dezember eine aktualisierte Liste mit Finanzkonglomeraten für 2022 vorgelegt. Die Aufstellung umfasst 63 Institute, deren Konzernspitze in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum an­sässig ist.

EU-Aufsichtsbehörden zählen 63 Finanzkonglomerate

wbr Frankfurt

Die europäischen Aufsichtsbehörden haben Ende Dezember eine aktualisierte Liste mit Finanzkonglomeraten für 2022 vorgelegt. Die Aufstellung umfasst 63 Institute, deren Konzernspitze in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum an­sässig ist. Vor einem Jahr hatten ESMA, EIOPA und EBA noch 65 Namen auf der Liste.

In Deutschland tätige Finanzkonglomerate sind in der neuen Aufstellung die DZ Bank, die unter der Aufsicht der EZB steht, sowie Allianz, Debeka, Inter, Signal Iduna sowie Wüstenrot und Württembergische, die alle unter der Aufsicht der BaFin stehen. Hinzu kommen mit Axa und Generali zwei Institute aus dem Ausland, bei denen die BaFin an der Aufsicht beteiligt ist. Vor einem Jahr war noch die LVM als Finanzkonglomerat klassifiziert worden. Außerdem war die BaFin zu der Zeit noch für die Aufsicht bei Mediolanum mit zuständig.

Seit 2013 beaufsichtigt

Finanzkonglomerate sind Unternehmen, die sowohl in der Banken- oder Wertpapierdienstleistungsbranche als auch in der Versicherungsbranche tätig sind. Entwicklungen an den Finanzmärkten hatten schon vor 20 Jahren eine Aufsicht über diese Gruppe notwendig erscheinen lassen, die erst Jahre später 2013 mit dem Finanzkonglomerateaufsichtsgesetz (FKAG) umgesetzt wurde.

Marktführer fehlen

Die Unternehmensgröße spielt bei der Zuordnung nicht die entscheidende Rolle. In Deutschland zählen unter den großen Instituten die DZ Bank dazu, nicht aber Deutsche Bank und Commerzbank, während in Frankreich (BNP Paribas, Crédit Agricole, Société Générale), Italien (Unicredit, Intesa, Monte dei Paschi) und Spanien (BBVA, Santander, Caixabank) die Marktführer entsprechend klassifiziert werden und als Finanzkonglomerat zählen.

Kriterien für die Zuordnung einer Gruppe sind nach dem Finanzkonglomerateaufsichtsgesetz beispielsweise, dass ein Unternehmen eines Konzerns ein Unternehmen der Versicherungsbranche ist oder dass die Tätigkeiten in dem jeweils anderen Bereich als erheblich (mehr als 10%) anzusehen sind.