Regulierung am Kapitalmarkt

EU einigt sich über Regeln für Clearing

Die Unterhändler von Rat und Parlament haben sich auf neue Regeln für Clearingdienste verständigt. Sie sehen unter anderem die Pflicht vor, ein „aktives Konto“ in der EU zu unterhalten. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sieht die Verständigung kritisch.

EU einigt sich über Regeln für Clearing

Europas Gesetzgeber präzisieren Clearingpflichten

Parteien müssen aktives Konto in der EU unterhalten – Kritik aus EU-Parlament

fed Frankfurt

Die Teilnehmer am Euro-Derivatemarkt müssen künftig einen Teil ihrer Kontrakte innerhalb der Europäischen Union verrechnen lassen. Unterhändler von Ministerrat und EU-Parlament haben sich in der Nacht zum Mittwoch auf neue Regeln für Clearingdienstleistungen verständigt. Zwar müssen die Europaabgeordneten und die nationalen Regierungen dieses Trilog-Ergebnis noch bestätigen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle finden Trilog-Einigungen jedoch die Zustimmung beider EU-Gesetzgeber.

Mindestanforderungen definiert

Die Verständigung über Anpassungen an der EU-Derivateverordnung Emir und der entsprechenden EU-Richtlinie sieht als ein zentrales Element die Verpflichtung vor, dass ein Teil des Euro-Clearings innerhalb der Europäischen Union stattfindet. Die neuen Regeln legen fest, dass finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien über ein „aktives Konto“ bei einem Clearinghaus in der EU verfügen müssen. Zugleich werden Mindestanforderungen für dieses aktive Konto definiert, um sicherzustellen, dass das Konto effektiv genutzt wird und die Akteure in der Lage sind, Transaktionen bei Bedarf kurzfristig zu verrechnen.

„Das wird mehr Clearingdienste nach Europa bringen und unsere strategische Autonomie festigen“, lobt Belgiens Finanzminister Vincent van Pethegem als Vertreter der amtierenden EU-Ratspräsidentschaft die Einigung. Kritisch fällt hingegen die Würdigung des Trilog-Ergebnisses durch den CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber aus. Die Einigung sei lediglich „ein Trippelschritt in die richtige Richtung“. Sie werde nicht dazu führen, „dass wir das Euro-Clearing zurück in die Eurozone holen“. Insofern spricht der konservative Finanzexperte von einer „verpassten Chance“.

Kritik an Frankreich

Das Ziel des neuen Regelwerks habe eigentlich darin bestanden, eine leistungsfähige Clearing-Infrastruktur innerhalb der EU aufzubauen und die strategische Abhängigkeit von Finanzplätzen außerhalb der Europäischen Union, insbesondere von London, zu verringern, argumentiert Ferber. Während der Schlussverhandlungen ist aber seiner Ansicht nach der Kern des Gesetzesvorschlags der EU-Kommission „verwässert“ worden, nämlich ebenjene Verpflichtung zu einem aktiven Konto in der EU. „Am Ende besteht die Pflicht für das aktive Konto vor allem aus Vorbedingungen, Ausnahmen und Überprüfungsklauseln“, kritisiert der Europa-Parlamentarier. Sein Unmut richtet sich vor allem gegen die nationalen Regierungen. „Man kann nicht immer von ‚strategischer Autonomie‘ reden und dann kneifen, wenn es darauf ankommt.“ Gerade die französische Regierung habe „hier mal wieder nicht im europäischen Interesse gedacht, sondern sich als bester Verbündeter der US-amerikanischen Großbanken gezeigt“. Der Trilog-Kompromiss sieht zudem eine gewisse Stärkung der Rolle der EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA vor. Aber auch hier gehen die Bewertungen weit auseinander.

Während Belgiens Finanzminister auf die Stabilisierung der Märkte und die Sicherstellung des effizienten Funktionierens abstellt, hätte sich Ferber eine stärkere europäische Rolle bei der Aufsicht gewünscht. Die neuen Regeln stärken die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und der ESMA und weisen der EU-Behörde eine koordinierende Rolle in Krisensituationen zu. Die letztendliche Entscheidung bleibt zugleich in der Verantwortung der zuständigen nationalen Behörde.

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