EU erschwert Ausnahmen für kleine Banken

Brüssel legt heute Abwicklungs-Richtlinie vor

EU erschwert Ausnahmen für kleine Banken

fed Brüssel – Auch kleinere Banken, die nicht zu den systemrelevanten Kreditinstituten zählen, müssen sich wider Erwarten nun doch intensiver mit den Plänen der EU-Kommission für künftige Bankenpleiten beschäftigen. Denn die EU-Behörde hat in letzter Minute die generelle Ausnahmeklausel für Banken “von geringer Größe und beschränkter Verflechtung mit anderen Instituten” aus ihrem Entwurf gestrichen.In der aktuellen Fassung des Richtlinien-Vorschlags, die der Börsen-Zeitung vorliegt, ist der Artikel über “die Befreiung von der Pflicht zum Erstellen von Rettungs- und Abwicklungsplänen” weggefallen, der ursprünglich vorgesehen war, um das Gros der Institute davon zu entlasten, detaillierte Planungen für Krisen vorzuhalten. Zwar gibt es an anderer Stelle einen Passus über “ereinfachte Vorgaben für bestimmte Institute”. Darin wird aber der EU-Kommission eine Mitsprache über Durchführungsverordnungen eingeräumt, so dass die Brüsseler Behörde viel stärkeren Einfluss auf die Entscheidung hat, wer welche Vorarbeiten leisten muss und wer nicht. Dem Vernehmen nach hatten sich die Hausjuristen der EU-Kommission gegen eine Generalausnahme ausgesprochen, weil damit komplizierte Abgrenzungen verbunden gewesen wären. Zudem hätte sich ein Schlupfloch für einzelne EU-Staaten ergeben, die heimischen Banken vor dem Aufwand eines Krisenmanagements zu verschonen.Die EU-Kommission verlangt in ihrem Vorschlag, den EU-Kommissar Michel Barnier heute präsentieren wird, das Verfassen und jährliche Überarbeiten von Plänen, wie die jeweilige Bank im Falle von Verwerfungen wieder ihre Stabilität zurückgewinnt. Dabei sollen eine ganze Palette von Stresssituationen getestet werden. Auch sollen Banken nach dem Willen der EU-Kommission künftig umfangreiche Informationen an die Aufsichtsbehörden übermitteln, damit die Beamten eine etwaige Abwicklung des Instituts gedanklich vorbereiten können.Ebenfalls gestrichen wurde im Entwurf eine Klausel, die vorgesehen hatte, dass 2014 offiziell geprüft wird, ob es nicht besser wäre, nationale Rettungstöpfe durch einen europäischen Rettungsfonds unter Obhut einer EU-Behörde zu ersetzen. Das dieser Passus weggefallen ist, überrascht, da gerade diese Überlegung in der aktuellen Debatte über eine “Bankenunion” als Option genannt wird.