Autokredite

EU-Gericht nennt Vertragsstandards

Im Streit um intransparente Autokreditverträge hat der Europäische Gerichtshof die Verbraucherrechte gestärkt. Die Verträge müssen demnach leicht nachvollziehbar sein und konkrete Zinssätze enthalten.

EU-Gericht nennt Vertragsstandards

dpa Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kreditverträgen gestärkt. Das höchste EU-Gericht konkretisierte am Donnerstag in einem Urteil, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen. Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen, wie aus dem Richterspruch hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Nach Einschätzung von Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest hilft das Urteil vielen Schuldnerinnen und Schuldnern weiter: „Die meisten von ihnen können jetzt ihre alten Kreditverträge widerrufen, auch wenn seit Vertragsabschluss schon viele Jahre vergangen sind.“ Dadurch könne zum Beispiel die Restschuld sinken, was unter anderem daran liege, dass Entgelte oder auch Verzugszinsen wegfielen.

Vorteilhaft für Umschuldung

Der nicht an dem Verfahren beteiligte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sprach nach dem Urteil davon, dass das Urteil besonders dann von Vorteil sei, wenn Kunden einen neuen Darlehensvertrag abschließen wollten, um von den momentanen niedrigen Zinsen zu profitieren. Den vom EuGH aufgestellten Anforderungen zu einzelnen Pflichtangaben könne im Verbraucherbereich fast kein bekanntes Darlehensvertragsmuster standhalten. Die beteiligte Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilte mit, dass von dem Urteil nahezu alle privaten Verbraucherdarlehen betroffen seien. „Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.“

Hintergrund des EuGH-Urteils sind mehrere Fälle, die am Landgericht Ravensburg verhandelt werden. Dabei wurden Autokreditverträge widerrufen, lange nachdem die Frist abgelaufen war. Begründet wurde dies von den Verbrauchern damit, dass in den Verträgen wichtige Angaben gefehlt hätten. Kreditgeber waren die Banken der Autohersteller VW, BMW und Škoda.

BMW teilte mit, für eine Bewertung der Auswirkungen sei abzuwarten, wie das Verfahren in Deutschland weitergehe. Von Seiten der VW Bank hieß es, man prüfe die Auswirkungen. „Wir erwarten aber nicht, dass zahlreiche Kunden den Widerruf erklären werden.“ Weil Kunden im Falle des Widerrufs für den Wertverlust eines Fahrzeuges aufkommen müssten, biete der Widerruf keinen wirtschaftlichen Vorteil. Herrmann von der Stiftung Warentest sagte dagegen: „Umsatzsteuer und Händlermarge allerdings erhalten sie vollständig zurück.“

Wie sich die Entscheidung auf den Bankensektor insgesamt auswirken wird, ist laut Branchenvertretern unklar. Es bleibe abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgehen wird, teilte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) mit.

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