EU-Kommission legt neue Priips-Standards vor

Rat und Parlament am Zug - Erste Reaktionen positiv

EU-Kommission legt neue Priips-Standards vor

ahe Brüssel – Ein halbes Jahr nach der Zurückweisung durch das Europaparlament hat die EU-Kommission überarbeitete technische Standards (RTS) vorgelegt, die für die geplante Einführung von Beipackzetteln für Finanzprodukte nötig sind. Parlament und Mitgliedstaaten der EU haben nun drei Monate Zeit, die neuen Standards anzunehmen, die ab Anfang 2018 die Umsetzung der sogenannten Priips-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products) regeln.Geplant ist die Einführung von europaweit einheitlichen und leicht verständlichen Informationen für Käufer von verpackten Anlageprodukten wie Investmentfonds oder Lebensversicherungen. Diese Informationen sollen den EU-Kommissionsplänen zufolge maximal drei DIN-A4-Seiten umfassen und Risiken und Kosten solcher Finanzprodukte übersichtlich darstellen. Geplant ist eine Einteilung in sieben Marktrisiken-Klassen sowie sechs verschiedene Abstufungen von Kreditrisiken.Neu gegenüber der ersten, vom EU-Parlament zurückgewiesenen Version eines solchen KIDs (Key Information Documents) ist ein zusätzliches Performance-Szenario. Unter diesem “Stress-Szenario” wird eine Prognose von Anlageergebnissen unter extremen, aber plausiblen negativen Markentwicklungen angegeben. Bisher gab es lediglich die drei Prognose-Szenarien “günstig”, “moderat” und “ungünstig”. Außerdem wurde nun festgelegt, wann Warnhinweise abzudrucken sind.Der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold sprach von einem Erfolg für den Verbraucherschutz. Verbrauchern werde jetzt ein klareres Bild über die Risiken und Vorteile von komplexen Anlageprodukten gegeben. “Anstatt von überoptimistischen zukünftigen Renditeprognosen irregeführt zu werden, kann mit dem Stress-Szenario ein zusätzlicher kritischer Ausblick eine sinnvolle Ausgewogenheit von Informationen über Gewinne und Verluste bringen, ohne Privatanleger mit Informationen zu überlasten.” Als positiv stufte Giegold auch ein, dass Erträge aus der Vergangenheit nicht veröffentlicht werden. Dies hätte Investoren leicht in die Irre führen können.Der Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, Thomas Richter, lobte die Risikoklassifizierung für Aktienfonds, die jetzt nicht mehr in den höchsten Risikostufen eingeordnet werden. Als kritisch stufte er dagegen den Ansatz für die Berechnung der Transaktionskosten für Fonds ein sowie eine Ausnahmeregelung für Fonds, die bis Ende 2019 einen “unnötigen Flickenteppich für die Anleger” schaffe.