EU-Minister feilschen um Abwicklungsfinanzierung

Marathonsitzung in Brüssel

EU-Minister feilschen um Abwicklungsfinanzierung

fed Brüssel – Europas Finanzminister haben ihr Treffen gestern in Brüssel wie erwartet bis in den Abend hinein ausdehnen müssen. Bei Redaktionsschluss war noch nicht absehbar, ob in den Verhandlungen eine politische Verständigung über den künftigen Umgang mit maroden Banken erreicht werden kann – oder ob ein weiteres Treffen notwendig wird. Diplomaten hatten vorsichtshalber schon einmal den Tag vor dem EU-Gipfel, den 18. Dezember, reserviert.Dem Vernehmen nach gab es nach wie vor den größten Gesprächsbedarf bei Fragen der Finanzierung des künftigen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism). Deutschland war in die Verhandlungen mit der Forderung gegangen, dass zum einen auch die Erstranggläubiger und die vermögenden Spareinleger (mit Guthaben von mehr als 100 000 Euro) bereits von 2015 an zur Kasse gebeten werden sollen – und nicht erst ab 2018, wie es Staaten aus dem Süden wollen.Vor allem die Südländer treibt die Sorge um, dass eine zügige Einbeziehung (Bail-in) aller Gläubiger und der großen Spareinleger dazu führt, dass niemand mehr bereit ist, den heimischen Banken Geld zur Verfügen zu stellen. Aktionäre und nachrangige Gläubiger müssen bereits auf Basis der novellierten Wettbewerbsregeln an den Kosten einer Abwicklung beteiligt werden, sofern dafür auch öffentliche Mittel eingesetzt werden.Zum anderen hatte Deutschland sich zu Beginn der Verhandlungen dafür ausgesprochen, dass – falls das Bail-in nicht reicht, um die Kosten einer ordentlichen Abwicklung zu begleichen – zunächst einmal der Heimatstaat in die Verantwortung genommen wird, bevor europäische Mittel, etwa des Euro-Schirms ESM, zum Einsatz gebracht werden. In der Diskussion befand sich auch die Option, dass zwar ein gemeinsamer Fonds für die Abwicklung aufgebaut wird, dabei aber die Einzahlungen der jeweiligen Banken in nationale “Kammern” fließen. So soll bei der Pleite einer luxemburgischen Bank beispielsweise erst diese “Kammer” geöffnet und ihr Inhalt genutzt werden, bevor andere Mittel genutzt werden.Das Bemühen hinter dieser und anderen Überlegungen ist klar: Deutschland will den Zugriff auf gemeinsame Mittel, also eine Vergemeinschaftung der Risiken einer Bankenpleite, so weit wie möglich nach hinten schieben und zunächst den jeweiligen Heimatstaat in die Pflicht nehmen. In diesem Sinne wurde zuletzt auch immer wieder unterstrichen, dass die von der EU-Kommission gewählte Rechtsgrundlage – der Binnenmarktartikel 114 – nicht reiche, um eine europäisierte Bankenabgabe zu begründen.Auch das Zielvolumen eines europäischen Abwicklungsfonds ist noch nicht abschließend klar. Auf Basis von 0,8 % der gedeckten Einlagen würden sich 45 Mrd. Euro ergeben. Allerdings wünscht sich das EU-Parlament eine höhere Ausstattung.