EU-Notfallpläne für Clearinghäuser

Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien konkretisiert sich - Bail-out soll vermieden werden

EU-Notfallpläne für Clearinghäuser

Die geplante Regulierung europäischer Clearinghäuser nimmt konkrete Formen an. Ein Gesetzentwurf der EU-Kommission für die künftige Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (CCP) liegt mittlerweile auf dem Tisch. Der Vorschlag macht deutlich: Eine Belastung der Steuerzahler soll im Falle eines Falles möglichst vermieden werden.ahe Brüssel – Die EU-Kommission hat ihre Notfallpläne konkretisiert, die in Kraft treten sollen, wenn ein Clearinghaus in Schieflage geraten sollte. Die Abwicklungsbehörden sollen demnach zahlreiche Instrumente an die Hand bekommen, die sie bei der Rettung oder Abwicklung zentraler Gegenparteien (Central Counterparties, CCP) nutzen können, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der Börsen-Zeitung vorliegt. Ein öffentliches Bail-out soll demnach auch in diesem Fall möglichst vermieden werden. Lediglich “als letzten Ausweg”, sollten alle anderen Optionen nicht nutzbar oder nachweisbar unzureichend sein, um die Stabilität des Finanzsystems zu sichern, sei eine staatliche Beteiligung über eine Kapitalhilfe oder eine zeitweise Verstaatlichung denkbar, hieß es. Aber auch dann müssten noch die staatlichen Beihilferegelungen beachtet werden.Laut dem Entwurf sollen die Maßnahmen, die in einer Notsituation eingeleitet werden, den Schaden möglichst beschränken und nicht auch noch die übrige Gruppe, zu dem das entsprechende Clearinghaus gehört, schwächen. Zu den im Gesetzestext genannten Instrumenten der Abwicklungsbehörden gehören ein Verkauf der CCP – ganz oder in Teilen – an einen solventen Wettbewerber, der Aufbau einer öffentlich kontrollierten Brückengesellschaft sowie die Verteilung der Verluste unter den Clearing-Mitgliedern. Die EU-Kommission verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Möglichkeit von Auktionen, der zwangsweisen Verteilung, Schuldenschnitten mit Hilfe bestimmter Sicherheiten (Margins) oder auch Abschreibungen. Weitere Optionen der Regulierung seien ausdrücklich nicht ausgeschlossen, wobei die Hierarchie der Ansprüche entsprechend beachtet werden müsse. Mögliche Zentralbank-HilfeIn dem Gesetzentwurf wird zugleich darauf verwiesen, dass eine zeitweise Liquiditätshilfe seitens der Zentralbank – auch wenn dies nicht zum Instrumentenkasten gehöre – den Abwicklungsprozess vereinfachen könne. Eine solche Hilfe könne Teil der Szenarios in den entsprechenden Abwicklungsplänen des Clearinghauses sein.Nach Einschätzung der EU-Kommission sollten alle CCP in der EU von dem neuen Regulierungsrahmen erfasst werden. Den Häusern wird die Vorbereitung von Sanierungsplänen vorgeschrieben.Die Kommission verweist noch einmal auf die große Bedeutung des geplanten Gesetzes. Auch wenn die zentralen Gegenparteien in der jüngsten Finanzkrise keine größeren Probleme verursacht hätten – ihr Geschäftsmodell impliziere eine signifikante Konzentration finanzieller Risiken, die in erster Linie von den Banken, also ihren größten Kunden, stammten, hieß es.Zentrale Gegenparteien spielen eine kritische Rolle, da sie zwischen Käufer und Verkäufer treten. Mit steigendem Transaktionsvolumen werden sie allerdings selbst zum Risiko für die Finanzmarktstabilität.