EU-Parlament ermahnt EBA wegen Zahlungsdiensten

Ferber beanstandet konkrete Leitlinien

EU-Parlament ermahnt EBA wegen Zahlungsdiensten

fed Frankfurt – Die Umsetzung der novellierten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2) sorgt für Kontroversen zwischen dem EU-Parlament und der EU-Bankaufsichtsbehörde EBA. Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber beklagt sich in einem Schreiben an den EBA-Vorsitzenden Andrea Enria, das der Börsen-Zeitung vorliegt, dass dessen Behörde die EU-Richtlinie nicht so umsetze, wie es der Gesetzgeber vorgegeben habe.Die EU-Bankenaufsichtsbehörde sei nie mit der Zahlungsdiensterichtlinie zufrieden gewesen, erklärt Ferber und wirft der Aufsichtsbehörde subversives Verhalten vor: “Nun versucht sie durch die Hintertür deren Umsetzung zu sabotieren.” “EBA überschreitet Mandat”Die EBA drehe “an ganz vielen kleinen Stellschrauben, um innovativen Zahlungsdienstleistern das Leben so schwer wie möglich zu machen”, ärgert sich der Europaabgeordnete. Mit diesem Vorgehen überschreite die Behörde “ganz klar ihr Mandat, denn sie stellt sich gegen Vorgaben des europäischen Gesetzgebers”.In dem Brief an Enria nennt Ferber drei Beispiele, die belegen sollen, dass die Behörde eine eigene Agenda verfolge, statt den Willen des Gesetzgebers umzusetzen. So beurteilt Ferber etwa Fragen der Weiterleitung von Transaktionen gänzlich anders als die EBA. “Nicht in der Lage zu sein, den Kunden die Erfahrung einer nahtlosen Übertragung von Endkunden zu Endkunden zu bieten, stellt für die Zahlungsdienste-Drittanbieter einen ernsten Wettbewerbsnachteil gegenüber traditionellen Anbietern dar”, argumentiert Ferber. In Bezug auf den Schutz vor Betrug bemängelt der EU-Abgeordnete, die Leitlinien der EU-Aufsicht beschränkten in unangemessener Weise den Zugriff neuer Dienstleister auf wichtige Daten. Auch beanstandet der Christdemokrat, dass Zahlungsverfahren vermittels eines Drittanbieters durch Einschränkungen für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste unnötigerweise erschwert würden.Ferber erinnert daran, dass es ein zentrales Ziel der EU-Gesetzesnovelle war, den Markt für neue Dienstleister – eben jene Drittanbieter – zu öffnen. Nach der Beobachtung des EU-Abgeordneten hätten zahlreiche Banken mit umfangreicher Lobbytätigkeit versucht, eine Marktöffnung zu verhindern. Ferber vermutet, dass sich die EBA von diesem starken Lobbydruck habe beeindrucken lassen.Er erinnert daran, dass bereits die ersten Entwürfe der delegierten Rechtsakte in Sachen Kundenauthentifizierung und sichere Kommunikation zu Kontroversen zwischen EU-Parlament und EU-Aufsichtsbehörde geführt haben. Erst nach langen Verhandlungen sei es seinerzeit gelungen, zu einem Kompromiss zu gelangen, der das Ziel der Marktöffnung nicht gefährdet und gleichzeitig sowohl für Banken als auch für Zahlungsdienstleister vertretbar war.Umso unerfreulicher sei es, dass die EBA nun mit ihren praktischen Leitlinien und den Frage-Antwort-Katalogen – also auf Ebene 3 – den neuen Dienstleistern “an vielen Stellen kleine Hindernisse in den Weg” lege, moniert der EU-Abgeordnete. Formal gesehen kann das EU-Parlament hier zwar nicht eingreifen. Durch politischen Druck – wie etwa in Form eines Briefes an den EBA-Chef – kann das Parlament indes versuchen, Einfluss zu nehmen.