EU-Parlament will bei Crowdfunding nachlegen

Höherer Schwellenwert und Kryptowährungsregeln

EU-Parlament will bei Crowdfunding nachlegen

ahe Brüssel – Das EU-Parlament verlangt in verschiedenen Punkten Nachbesserungen bei der geplanten Crowdfunding-Regulierung. So sollten Finanzierungen nicht nur bis zu 1 Mill. Euro, sondern bis zu 8 Mill. Euro in die neuen Regeln einbezogen werden, forderte der zuständige Berichterstatter Ashley Fox gestern vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss (Econ) des Parlaments. Dies würde Crowdfunding in Europa noch attraktiver machen, betonte der Brite. Zudem entspreche dies auch dem Schwellenwert in der Prospektrichtlinie.Fox, der zur Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR) gehört, will es Crowdfunding-Dienstleistern zudem gestatten, sich über ihre Plattformen unter Verwendung bestimmter Kryptowährungen Kapital zu beschaffen. Die Ausgabe neuer virtueller Währungen (“Initial Coin Offerings”, ICO) böte neue und innovative Finanzierungsmöglichkeiten. Fox verwies darauf, dass es in diesem Punkt Nachholbedarf im Bereich der Regulierung in der EU gebe und das Crowdfunding-Dossier nun genutzt werden könne, um erste Standards im Bereich der Kryptowährungen zu setzen und eine Zwischenlösung zu erreichen.Die EU-Kommission hatte im März einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, über den Crowdfunding bei der Finanzierung von Kleinunternehmen, insbesondere von Start-ups, eine höhere Bedeutung zugestanden wird. Geplant sind europaweit einheitliche Regelungen, die Plattformen vor allem grenzüberschreitende Angebote erleichtern sollen. Die Verordnung soll so nicht nur den Kreis der Investoren erweitern, sondern auch die Zahl der angebotenen Projekte erhöhen.Im EU-Parlament soll der Bericht von Fox, der im Entwurf jetzt vorliegt, Anfang November fertig sein. Ob der Gesetzgebungsprozess noch bis zur Eurowahl im kommenden Frühjahr abgeschlossen sein wird, ist aber noch unklar.Die von der EU-Kommission vorgelegten Pläne zielen auf die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für den Zugang zum EU-Markt. Als zuständige Behörde soll demnach die Europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA für Zulassung und Beaufsichtigung der Crowdfunding-Plattformen zuständig sein. Auch in diesem Punkt kommt allerdings Widerspruch aus dem Parlament: Fox forderte in seinem Bericht bereits, es an zentralen Punkten bei einer nationalen Zuständigkeit zu belassen.