EU segnet Kapitalrichtlinie ab

Börsen-Zeitung, 17.4.2013 fed Brüssel - Das EU-Parlament hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Anfang 2014 die EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV) in Kraft treten kann. Sie setzt die internationalen Vereinbarungen (Basel III) in EU-Recht um,...

EU segnet Kapitalrichtlinie ab

fed Brüssel – Das EU-Parlament hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Anfang 2014 die EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV) in Kraft treten kann. Sie setzt die internationalen Vereinbarungen (Basel III) in EU-Recht um, verlangt von Kreditinstituten künftig mehr und hochwertigeres Kapital, wobei es Spielräume für zusätzliche Anforderungen nationaler Behörden an heimischen Banken gibt. CRD IV führt zudem mittelfristig aufsichtsrechtliche Vorgaben für Liquidität und die Hebelung des Kreditrisikos ein. Außerdem enthält das Gesetzespaket Limits für die variablen Gehaltsbestandteile von Bankmanagern, um das Risiko von Fehlanreizen zu senken. Banker-Boni sollen selbst bei ausdrücklicher Rückendeckung durch die Hauptversammlung nur noch maximal doppelt so hoch sein dürfen wie das Fixgehalt.Die deutschen Bankenverbände haben das Votum begrüßt. Der Präsident des Bundesverbands Öffentlicher Banken, Christian Brand, forderte, die EU-Bankenaufsicht EBA solle die Arbeit an technischen Standards mit Hochdruck vorantreiben. Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon lobte, es sei gelungen, zwischen verschiedenen Rechtsformen und Strukturen zu differenzieren.