AMLA

EU-Staaten konkretisieren Befugnisse für neue Anti-Geldwäsche-Behörde

Die EU-Mitgliedstaaten haben gemeinsam noch einmal ihre Bereitschaft bekräftigt, eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche einzurichten, und haben dieser „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA) auch schon erste Befugnisse übertragen.

EU-Staaten konkretisieren Befugnisse für neue Anti-Geldwäsche-Behörde

ahe Brüssel

Die EU-Mitgliedstaaten haben gemeinsam noch einmal ihre Bereitschaft bekräftigt, eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche einzurichten, und haben dieser „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA) auch schon erste Befugnisse übertragen. Demnach erhält die neue Behörde, die 2026 vollständig einsatzbereit sein soll, den Auftrag zur direkten Beaufsichtigung bestimmter Arten von Kredit- und Finanzinstituten, einschließlich Anbietern von Kryptodienstleistungen, sofern diese als risikobehaftet gelten. Außerdem wird die Behörde so ausgestattet, dass sie zumindest im ersten Auswahlverfahren bis zu 40 Gruppen und Unternehmen beaufsichtigen sowie die Aufsicht des EU-Binnenmarktes vollständig abdecken kann, wie die EU-Staaten mitteilten. Auch der Verwaltungsrat erhalte bezüglich der Leitung der Behörde weitere Befugnisse.

In einer gut 190 Seiten langen Erklärung wird darauf hingewiesen, dass die neue Behörde angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten „einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten“ dürfte. Sie werde unter anderem zur Harmonisierung und Koordinierung der Aufsicht und zur Koordinierung der zentralen Meldestellen beitragen. Zur sensiblen Standortfrage äußerte sich der Rat nicht. Hierfür dürfte der Auswahlprozess im zweiten Halbjahr starten. Auch Frankfurt hatte sich als Sitz der neuen Behörde mit ihren 250 Beschäftigten beworben.

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