EU-Staaten schärfen Geldwäsche-Regeln nach

Richtlinie mit neuen strafrechtlichen Bestimmungen

EU-Staaten schärfen Geldwäsche-Regeln nach

ahe Brüssel – Die EU-Staaten haben ihre erst im Mai verabschiedete Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch einmal ergänzt. Eingeführt werden nun neue strafrechtliche Bestimmungen, die nach Angaben des Rates der Mitgliedstaaten den Zugang von Kriminellen und Terroristen zu finanziellen Ressourcen stören und blockieren sollen.Festgelegt wurden nun unter anderem Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten sowie Sanktionen bei Geldwäsche-Delikten. So sollen Geldwäsche-Aktivitäten künftig mit einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren geahndet werden. Allerdings sollen Gerichte die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Sanktionen und Maßnahmen zu verhängen. Hierzu kann nach dem Willen der EU-Staaten ein zeitweiliger oder auch ein dauerhafter Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Geldern oder auch Geldstrafen gehören.Die neue Richtlinie, die die EU-Mitgliedstaaten nach Veröffentlichung innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen müssen, schafft darüber hinaus die Möglichkeit, auch juristische Personen für bestimmte Geldwäsche-Aktivitäten haftbar zu machen. Auch hier gibt es künftig eine Reihe von Sanktionen, die verhängt werden können, wie etwa den Ausschluss von öffentlicher Beihilfe, das Setzen einer gerichtlichen Aufsicht oder sogar eine gerichtlich angeordnete Liquidation. Hindernisse beseitigenDie neuen Regeln zielen außerdem darauf ab, Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Justiz und Polizei in Europa zu beseitigen. Künftig soll eindeutig festgelegt sein, welcher Mitgliedstaat bei grenzüberschreitenden Fällen von Geldwäsche zuständig ist, wie die zwischenstaatliche Zusammenarbeit geregelt wird und wie zudem die EU-Behörde Eurojust eingebunden werden kann. Erst im Mai hatten die EU-Staaten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schärfere Kontrollen großer Bargeldtransfers beschlossen.