EU und USA einig über Gegenparteien
fed Brüssel – Die EU-Kommission und die amerikanische Terminmarktbehörde (US Commodity Futures Trading Commission CFTC) haben sich auf einen gemeinsamen Ansatz für die Anforderungen an zentrale Gegenparteien verständigt. Die Vereinbarung soll sicherstellen, dass europäische Clearinghäuser ihre Dienste in den USA offerieren können – ebenso wie im Gegenzug US-Anbieter diesseits des Atlantiks, wurde in einer gemeinsamen Erklärung betont. Die Erleichterungen des grenzüberschreitenden Handels und transatlantischer Investitionen seien wichtig für die finanzielle Stabilität an den zwei weltgrößten Handelsplätzen für Terminmarktkontrakte.Um die Absprache rechtsverbindlich umzusetzen, will die EU-Kommission sehr bald schon die Äquivalenz der Regeln der CFTC anerkennen. Dadurch ist es der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA möglich, zentrale Gegenparteien aus den USA anzuerkennen. Auf amerikanischer Seite ist das Verfahren analog. Dort soll ebenfalls die Gleichwertigkeit der europäischen Vorgaben mit den US-Regeln bestätigt werden. Das ist möglich, weil beide Rechtsrahmen auf internationalen Grundsätzen basieren. Zugleich wird die gegenseitige Anerkennung so angelegt, dass Erweiterungen im Detail möglich sein werden.ESMA begrüßte die politische Verständigung und versprach, unmittelbar nach der rechtsverbindlichen Umsetzung dieser Verabredung die Anträge auf EU-Zulassung von US-Clearinghäusern, die der Überwachung der CFTC unterliegen, zu bearbeiten. Ziel ist es, pünktlich vor dem Stichtag für die Clearingpflicht am 21. Juni 2016 die Prüfung der Anträge abzuschließen. Eine Gewähr dafür will die EU-Behörde allerdings nicht abgeben.