Wertpapierabwicklung

EU verlängert Clearing-Erlaubnis

Britische Clearinghäuser dürfen weiter Geschäfte mit EU-Kunden durchführen. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung soll verlängert werden.

EU verlängert Clearing-Erlaubnis

Reuters London

Die britischen Clearinghäuser dürfen weiterhin Handelsgeschäfte für Kunden in der Europäischen Union (EU) abwickeln. Die EU werde die bis Juni 2022 geltende Ausnahmeerlaubnis verlängern, erklärte EU-Kommissarin Mairead McGuinness. Die Finanzinstitute in Kontinentaleuropa bräuchten mehr Zeit, um mehr Kapazitäten für Wertpapierabwicklung aufzubauen. Wie lange die Frist verlängert werden soll, sagte sie nicht.

Verbände von europäischen Banken und Fondsgesellschaften hatten von der EU-Kommission gefordert, den Zugang zu britischen Clearinghäusern zu verlängern. Andernfalls seien Marktstörungen nicht auszuschließen.

Neue Regelungen sind durch den Brexit – den Austritt Großbritanniens aus der EU – notwendig geworden. Nach dem Brexit hatte die EU den Wertpapierabwicklern in London eine Ausnahmeerlaubnis erteilt. Diese läuft aber im Juni 2022 aus. Ein Großteil des Clearings für Euro-Wertpapiere soll von der London Stock Exchange (LSE) an die Deutsche Börse in Frankfurt übertragen werden.

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